Auch während Krankheit & Urlaub in diesem Fall Anspruch auf Zeitgutschrift

17. Oktober 2025

Müssen Kolleginnen und Kollegen für ihre Arbeit eine besondere Arbeitskleidung tragen und legen sie diese im Betrieb an, gehört die dafür benötigte Zeit zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. In einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) setzten sich die Richter damit auseinander, ob Ihr Arbeitgeber die entsprechende Zeit auch vergüten muss, wenn die Kolleginnen oder Kollegen wegen Krankheit oder Urlaub überhaupt nicht arbeiten (BAG, 14.5.2025, Az. 9 AZR 215/24).

12 Minuten Zeitgutschrift fürs Umkleiden

Der Fall: Der Arbeitnehmer, ein Rettungssanitäter, muss für seine Arbeit Schutzkleidung im Betrieb an- und ablegen. Nach dem anwendbaren Tarifvertrag werden ihm hierfür pro Arbeitsschicht 12 Minuten auf dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Der Tarifvertrag regelte zudem, dass bei Urlaub und Krankheit die jeweils dienstplanmäßig vorgesehene Arbeitszeit gutgeschrieben wird. Das nahm der Arbeitgeber zum Anlass, die Zeitgutschrift für das Umkleiden bei Urlaub und Krankheit nicht zu gewähren.

Das missfiel dem Arbeitnehmer. Er hielt das Verhalten seines Arbeitgebers für unzulässig und verlangte eine weitere Zeitgutschrift von 10,4 Stunden auf dem Arbeitszeitkonto. Konkret forderte er 5,8 Stunden für die Krankheitstage und 4,6 Stunden für die Urlaubstage – mit Erfolg.

Zeitgutschrift auch während Krankheit

Die Entscheidung: Das Gericht entschied, dass der Arbeitnehmer auch während der Arbeitsunfähigkeit und während eines Urlaubs Anspruch auf die Zeitgutschrift habe. Das machten die Richter an der Tatsache fest, dass der Arbeitnehmer verpflichtet war, die Schutzkleidung im Betrieb an- und abzulegen. Der Tarifvertrag sehe dafür zulässigerweise eine Pauschalierung in Form der Zeitgutschrift von 12 Minuten vor.

Tarifverträge können abweichende Regelungen treffen …

Das gilt auch für die Berechnung der Entgeltfortzahlung bei Krankheit und des Urlaubsentgelts. Dabei kann diese von den gesetzlichen Regelungen abweichen. Im Arbeitsvertrag sind aber nur Abweichungen wirksam, die Sie und Ihre Kollegen besserstellen.

Zeitgutschrift
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