Die Digitalisierung hat die betriebliche Qualifizierung im Jahr 2026 grundlegend verändert. Klassische Präsenzseminare weichen immer häufiger modernen E-Learning-Plattformen. Unternehmen schätzen die Flexibilität von Videos, Quizzen und digitalen Modulen. Doch diese Flexibilität führt in der Realität oft zu einer gefährlichen Entgrenzung der Arbeit. Viele Beschäftigte kennen das Problem: Die Pflichtschulung zum Datenschutz oder zur Arbeitssicherheit soll mal eben nebenbei erledigt werden. Im stressigen Arbeitsalltag bleibt dafür jedoch kaum Zeit. Die logische, aber rechtswidrige Folge: Angestellte klicken sich abends auf dem Sofa im Homeoffice durch die Module. Diese Praxis gefährdet nicht nur die Work-Life-Balance, sondern verstößt auch gegen das Arbeitsrecht. Wenn eine berufliche Weiterbildung vom Arbeitgeber angeordnet wird, handelt es sich ausnahmslos um Arbeitszeit. Der Betriebsrat ist hier als Schutzorgan gefragt, um klare Grenzen zu ziehen.
Lernzeit ist Arbeitszeit: Keine digitale Weiterbildung in der Freizeit
Der wichtigste Grundsatz für den Betriebsrat lautet: Jede verordnete Schulungsmaßnahme ist vollständig zu vergüten. Das gilt für die Präsenzkraft im Betrieb genauso wie für Beschäftigte im Homeoffice. Der Arbeitgeber darf die Verantwortung für die Bearbeitung nicht einfach auf das Individuum abwälzen. Wenn Lernmodule verpflichtend sind, muss das Unternehmen auch die dafür nötigen Zeitfenster während der regulären Arbeitszeit für die Weiterbildung zur Verfügung stellen.
Hier kommt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates ins Spiel. Nach Paragraph 87 Absatz 1 Nummer 2 des Betriebsverfassungsgesetzes redet das Gremium bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit mit. Zudem greift bei der Einführung von Lernplattformen Paragraph 97 BetrVG, der die betriebliche Bildung regelt. Der Betriebsrat sollte darauf bestehen, feste Lernzeiten im Dienstplan zu verankern. Während dieser Phasen müssen Beschäftigte vom operativen Tagesgeschäft freigestellt sein. Das Telefon bleibt in dieser Zeit aus, und E-Mails müssen warten. Nur so lässt sich die Qualifizierungsmaßnahme konzentriert und ohne psychischen Druck absolvieren.
Transparente Lernziele und der Schutz vor Leistungsüberwachung
Ein weiterer Fallstrick digitaler Plattformen ist die automatische Datenerfassung. Moderne Lernmanagementsysteme registrieren sekundengenau, wer wie lange für welches Modul braucht. Sie erfassen jeden Klick und jeden Fehlversuch bei Zwischentests. Diese Datenberge verleiten Arbeitgeber schnell zu einer unzulässigen Verhaltens- und Leistungskontrolle. Der Betriebsrat muss hier über eine Betriebsvereinbarung strikte Riegel vorschieben. Die Systeme dürfen nicht dazu dienen, die Lerngeschwindigkeit oder das persönliche Abschneiden der Beschäftigten zu bewerten.
Die Lernziele müssen von vornherein transparent und erreichbar sein. Es geht bei Pflichtunterweisungen darum, Wissen zu vermitteln, und nicht darum, Bestenlisten zu erstellen. Eine gute Betriebsvereinbarung regelt daher genau, welche Daten das System überhaupt speichern darf und wer Zugriff darauf hat. Testergebnisse sollten im Idealfall anonymisiert oder nach dem Bestehen sofort gelöscht werden.

Technische Hürden abbauen und Benachteiligung verhindern
Nicht jeder Beschäftigte ist ein digitaler Experte. Wenn Unternehmen Schulungen ins Netz verlagern, müssen sie auch die passende Infrastruktur bereitstellen. Niemand darf gezwungen werden, das private Smartphone oder den privaten Laptop für betriebliche Zwecke zu nutzen. Der Arbeitgeber steht in der Pflicht, ergonomische Arbeitsplätze und eine stabile Internetverbindung zu garantieren.
Zudem muss der Betrieb Barrierefreiheit und verständliche Benutzeroberflächen sicherstellen. Wenn Mitarbeiter mit der Technik kämpfen, darf ihnen daraus kein Nachteil entstehen. Der Betriebsrat sollte durchsetzen, dass bei technischen Problemen geschulte Ansprechpartner bereitstehen. Die aufgewendete Zeit für den technischen Support zählt selbstverständlich ebenfalls als Arbeitszeit.
Für die rechtssichere Ausgestaltung solcher Vereinbarungen lohnt sich der Blick auf offizielle Portale. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet wertvolle Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen von Homeoffice und mobiler Arbeit. Wer tiefergehende arbeitswissenschaftliche Leitfäden für gesunde Arbeitsplatzgestaltung sucht, findet bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)praxiserprobte Unterstützung. Digitale Qualifizierung im Jahr 2026 ist eine große Chance – aber nur, wenn die Spielregeln für alle Beteiligten fair bleiben.
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