Inflationsausgleich vorbei: Wie der Betriebsrat jetzt dauerhafte Lohnerhöhungen statt Einmalzahlungen verhandelt

15. Juli 2026
Ein Stapel Euro-Geldscheine liegt auf einem Gehaltszettel neben einem Stift, symbolisch für die Lohngestaltung und dauerhafte Gehaltserhöhungen im Betrieb.

Das Jahr 2026 wirft im Personalbereich tiefe Fragen auf. In den vergangenen Jahren retteten steuerfreie Inflationsausgleichsprämien viele Haushaltskassen. Diese Sonderzahlungen dämpften die schlimmste Teuerung ab. Doch diese temporäre Entlastung ist nun vollständig ausgelaufen. Zurück bleiben dauerhaft gestiegene Preise für Miete, Energie und Lebensmittel. Die Beschäftigten spüren die finanzielle Belastung im Alltag weiterhin deutlich. Temporäre Prämien helfen an dieser Stelle einfach nicht mehr weiter. Die Belegschaft fordert deshalb zu Recht echte, tabellenwirksame Gehaltsanpassungen. Für die Arbeitnehmervertretung beginnt damit eine Phase intensiver Verhandlungen. Im Zentrum dieser Auseinandersetzungen steht die betriebliche Lohngestaltung, die der Gesetzgeber streng regelt. Der Betriebsrat muss jetzt die Initiative ergreifen und nachhaltige Entgeltstrukturen für die Zukunft einfordern.

Der rechtliche Hebel: Mitbestimmung bei der betrieblichen Lohngestaltung

Viele Arbeitgeber versuchen, Gehaltserhöhungen als rein freiwillige Leistung darzustellen. Sie wollen die Bedingungen am liebsten im Alleingang diktieren. Hier schützt das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die wirtschaftlichen Interessen der Belegschaft. Dem Betriebsratsgremium steht bei diesem Thema ein starkes Werkzeug zur Verfügung. Gemäß Paragraph 87 Absatz 1 Nummer 10 BetrVG besitzt die Arbeitnehmervertretung ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. Dieses Recht greift bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von allgemeinen Entlohnungsgrundsätzen.

Der Betriebsrat darf zwar nicht die absolute Höhe des gesamten Entgeltbudgets festlegen. Das entscheidet der Arbeitgeber weiterhin selbst, sofern kein Tarifvertrag gilt. Aber das Gremium bestimmt über die Verteilung dieses Budgets mit. Sobald der Arbeitgeber Geld für die Vergütung bereitstellt, redet der Betriebsrat über die Struktur mit. Das betrifft die Einführung von Entgeltgruppen, Leistungszulagen oder Bonussystemen. Der Betriebsrat sorgt also für Transparenz und Verteilungsgerechtigkeit. Er stellt sicher, dass der Arbeitgeber die Gelder nach objektiven, fairen Kriterien verteilt. Günstlingswirtschaft erhält so einen klaren Riegel vorgeschoben.

Von der Einmalzahlung zur Tabelle: Strategien für den Verhandlungstisch

Der Übergang von Einmalzahlungen zu dauerhaften Erhöhungen erfordert eine kluge Strategie. Arbeitgeber argumentieren in wirtschaftlich volatilen Zeiten gerne mit dem Wunsch nach Flexibilität. Sie scheuen feste, wiederkehrende Kostenblöcke über die nächsten Jahre. Der Betriebsrat muss an dieser Stelle mit harten Fakten gegenhalten. Eine dauerhafte Erhöhung des Grundentgelts sichert die Kaufkraft der Mitarbeiter nachhaltig. Sie stärkt zudem die Attraktivität des Unternehmens auf dem hart umkämpften Arbeitsmarkt.

Bei den Verhandlungen sollte das Gremium das Grundentgelt in den Fokus rücken. Eine Erhöhung der Tabellenwerte wirkt sich im Gegensatz zu Prämien auch auf zukünftige prozentuale Steigerungen aus. Zudem sichert sie den Beschäftigten höhere Ansprüche bei der Rentenversicherung und im Falle von Krankengeld. Der Betriebsrat kann vorschlagen, bestehende übertarifliche Zulagen oder frühere Bonuszahlungen in das feste Grundgehalt zu überführen. Das schafft echte Verlässlichkeit für die Zukunft.

Ein Betriebsratsmitglied zeigt auf einem Whiteboard eine Grafik zur Entwicklung von Grundgehältern im Vergleich zu Einmalzahlungen während einer Ausschusssitzung.

Fallstricke vermeiden und verlässliche Quellen nutzen

Bei der Neugestaltung der Entgelte lauern einige bürokratische Fallstricke. Der Arbeitgeber darf die Gunst der Stunde nicht nutzen, um bestehende Zulagen einseitig zu kürzen oder zu verrechnen. Jede Änderung am Entgeltsystem benötigt die Unterschrift des Betriebsrates unter einer entsprechenden Betriebsvereinbarung. Das Gremium sollte sich vor den Verhandlungen umfassend informieren. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bietet regelmäßig Berichte und Statistiken zur allgemeinen Lohnentwicklung und zum Arbeitsrecht. Diese Daten liefern eine solide Argumentationsbasis für den Verhandlungstisch.

Zudem lohnt sich die Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. Die Hans-Böckler-Stiftung stellt über ihr WSI-Tarifarchiv tiefgehende Analysen zu Vergütungsstrukturen bereit. Diese wissenschaftlichen Auswertungen helfen dem Betriebsrat, die Situation im eigenen Betrieb realistisch einzuschätzen. Mit starken Argumenten und dem Gesetz im Rücken verwandelt das Gremium die verpufften Prämien der Vergangenheit in dauerhafte, faire Löhne für die gesamte Belegschaft.

GEhalt Mitbestimmung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!

Betriebsratsarbeit. Rechtssicher. Digital.

Transparent & nachvollziehbar - auch für neue Mitglieder.

Ihr sicherer BR-Arbeitsraum
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.