Pausen sind im Arbeitsleben unverzichtbar. Das wissen wir im Prinzip alle. Dennoch: Auch ich gerate immer mal wieder in die Situation, dass ich durcharbeite, statt zumindest eine kurze Pause einzulegen. So ergeht es Studien zufolge viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dem sollten Sie als Betriebsrat nicht tatenlos zusehen.
Wie Sie bei den Pausen mitbestimmen
Eine Pause ist eine im Voraus festgelegte Unterbrechung der Arbeitszeit, die der Erholung dient und auf die jeder Arbeitnehmer nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Anspruch hat. Im Rahmen des ArbZG müssen Arbeitgeber daher ihr Weisungsrecht ausüben und bestimmen, wer wann Pausen macht. Dieses Weisungsrecht findet allerdings auch eine Grenze. Und zwar in Ihrem Mitbestimmungsrecht. Als Betriebsrat haben Sie bei Arbeitszeitfragen, also auch bei Pausen, die im Vorhinein festgelegt werden müssen, ein Mitbestimmungsrecht, § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG).
Ihr Beteiligungsrecht greift allerdings nur, soweit keine gesetzlichen oder tariflichen Regelungen bestehen. Sie haben über Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie über die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG). Das Mitbestimmungsrecht dieser Vorschrift bezieht sich sowohl auf die Dauer als auch auf die Lage der Pausen.
Diese grundsätzlichen Regelungen gibt es
Genauso wie Ihre Arbeitszeit sind auch Ihre und die Arbeitspausen Ihrer Kollegen udn Kolleginnen durch das ArbZG geregelt. Und zwar in § 4 ArbZG.
Arbeiten Ihre Kolleginnen und Kollegen
- mehr als 6 und bis zu 9 Stunden, haben sie einen Pausenanspruch von 30 Minuten,
- mehr als 9 Stunden, dann stehen ihnen 45 Minuten Pause zu.
Arbeiten Sie in einem Betrieb, in dem es schwierig ist, so lange zusammenhängende Pausen zu gewähren, kann Ihr Arbeitgeber die Pause auch in Zeiträume von mindestens 15 Minuten stückeln.
Pausenzeiten müssen festgelegt werden
Es ist Aufgabe Ihres Arbeitgebers, die Pausenzeiten festzulegen. Überzeugen Sie ihn, dass er diese Entscheidung mit Ihnen gemeinsam trifft. So können Sie dafür sorgen, dass die Pausenzeiten im Interesse Ihrer Kolleginnen und Kollegen festgelegt werden. Im Hinblick auf Pausenzeiten sollten Sie Folgendes im Blick haben: Ihr Arbeitgeber kann jederzeit längere Pausen gewähren und Pausenzeiten müssen nicht bezahlt werden.
Pausen dürfen frei gestaltet werden
Immer wieder kommt es vor, dass Arbeitgeber ihren Mitarbeitern Vorschriften machen, wie sie ihre Pause zu gestalten haben, bzw. vor allem, was sie alles nicht dürfen. Das ist jedoch – abgesehen von wenigen Ausnahmefällen – nicht zulässig.
Checkliste: Halten alle die Pausen und Ruhezeiten in Ihrem Betrieb ein?
- Unterbrechen Ihre Kolleginnen und Kollegen an jedem Arbeitstag ihre Arbeit - mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden und - mindestens 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden?
- Wenn die Pause gestückelt wird: Betragen die einzelnen Zeitabschnitte der Ruhepausen jeweils mindestens 15 Minuten?
- Stehen Beginn und Ende der Ruhepause vor Antritt des Arbeitstages fest?
- Können Ihre Kolleginnen und Kollegen während der Pause frei darüber entscheiden, wo und wie sie die Pause verbringen?
- Hält Ihr Arbeitgeber die vorgesehene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen 2 Arbeitseinsätzen ein?
Können Sie alle Fragen mit Ja beantworten, werden die Pausen sowie die Ruhezeit in Ihrem Betrieb richtig eingehalten. Haben Sie einen Punkt mit Nein beantwortet, setzen Sie sich dafür ein, dass Ihr Arbeitgeber nachbessert.
Downloads zum Thema
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Betriebsratsarbeit. Rechtssicher. Digital.
Transparent & nachvollziehbar - auch für neue Mitglieder.



