Frage: Wie verhält es sich mit der Schichtarbeit und der Pause? Zählen Pausen als Arbeitszeit oder nicht?
Antwort: Das Arbeitszeitgesetz ist eindeutig. Die Arbeitszeit ist durch eine Pause zu unterbrechen. Eine Beschäftigung von mehr als 6 Stunden ohne Unterbrechung ist ein klarer Verstoß gegen § 4 ArbZG. Die Pausen im Sinne des Arbeitszeitgesetzes (§ 4 ArbZG, Ruhepausen) werden zumindest aus gesetzlichen Gründen nicht bezahlt. Natürlich kann der Arbeitgeber sie auch freiwillig oder auf Basis eines Tarifvertrags bezahlen.
Nach § 3 ArbZG dürfen Beschäftigte grundsätzlich maximal 8 Stunden/Tag beschäftigt werden. Ausnahmsweise ist auch eine Beschäftigung von bis zu 10 Stunden zulässig, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Insofern müsste man also im Einzelfall rechnen.
§ 5 Abs. 1 ArbZG legt fest, dass die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben. Hierbei kommt es nicht auf die Frage der Pausen an.
Nach § 7 ArbZG können Tarifverträge von diesen Regelungen teilweise abweichen. Möglich ist es auch, dass ein Tarifvertrag erlaubt, dass Abweichungen durch Betriebsvereinbarung festgelegt werden. Hier müssen Sie also prüfen, ob es entsprechende Regelungen gibt.
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