Frage: In unserem Betrieb werden die Stunden nach 10 Stunden gekappt. Und zwar auch, wenn wir länger arbeiten. Ist das Vorgehen in Ordnung? Wie gehen wir als Betriebsrat am besten damit um?
Antwort: Maßgeblich ist der Einzelfall
Die Kappung von Zeitguthaben auf einem Arbeitszeitkonto widerspricht grundsätzlich nicht dem geltenden Arbeitsrecht, wenn Ihre Kollegen die Dauer ihrer täglichen Arbeitszeit beeinflussen können; z. B. bei Vertrauensarbeitszeit. Denn in diesem Fall sind sie grundsätzlich auch verpflichtet, die Grenzen mit Blick auf die Höchstarbeitszeit einzuhalten. Etwas anders könnte eine Kappung im Hinblick auf betrieblich veranlasste, angeordnete Überstunden zu betrachten sein. Eine Kappungsregelung ist eine zulässige Grenze persönlicher Arbeitszeitflexibilität. Denn die Beschäftigten müssen so für einen rechtzeitigen Ausgleich sorgen, wenn sie eine Kappung verhindern möchten. Ihr Arbeitgeber bringt mit einer solchen Regelung zugleich zum Ausdruck, dass er Arbeitszeitleistungen über die Kappungsgrenze hinaus ablehnt.
Hier müssen Ihre Kollegen handeln
Sieht sich einer Ihrer Kollegen nicht in der Lage, die Kappungsgrenze einzuhalten, sollte er dies umgehend seinem direkten Vorgesetzten mitteilen. Die entsprechenden Stunden sind grundsätzlich unabhängig von einer Kappung zu bezahlen.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Betriebsratsarbeit. Rechtssicher. Digital.
Transparent & nachvollziehbar - auch für neue Mitglieder.



