Frage: Wir fahren in unserem Betrieb 3 Schichten. Kürzlich hat die Leitung der Personalabteilung gewechselt. Die neue Leitung ist der Auffassung, dass wir als Betriebsrat bei Schichtwechseln kein Mitbestimmungsrecht haben. Stimmt das?
Antwort: Bei der Arbeitszeit haben Sie umfassende Mitbestimmungsrechte
Ihr Mitbestimmungsrecht bei der Arbeitszeit in § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG schließt auch das Mitbestimmungsrecht bei der Schichtarbeit ein. Das hat zur Folge, dass Ihr Arbeitgeber über die Einzelheiten des Schichtsystems nicht allein entscheidet. Als Betriebsrat entscheiden Sie insoweit gleichberechtigt mit.
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