Frage: Unser Arbeitgeber hat uns rund 2.000 Euro der möglichen 3.000 Euro Inflationsausgleichsprämie gezahlt. Können denn die restlichen 1.000 Euro als Überstundenausgleich ausbezahlt werden?
Antwort: Nach dem Bundesfinanzministerium ist das grundsätzlich möglich:
Allerdings ist es auch so, dass die Prämie ja „bis“ zu 3.000 Euro gezahlt werden kann, das heißt, wenn Ihr Arbeitgeber eben nur 2.000 Euro auszahlen möchte, dann ist das so. Er muss die 1.000 Euro nicht zahlen, nicht als Rest, nicht als Abgeltung der Überstunden. Sie können es ihm natürlich vorschlagen – er kann es für sich prüfen, aber ein Rechtsanspruch das so durchzuführen, den gibt es nicht.
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