Frage: Wir haben eine unklare Lage im Betrieb. Mitarbeiter wurden arbeitsvertraglich für die Mittagsschicht eingestellt, Arbeitsbeginn ab 12:00 Uhr. Für mehrere Monate wurden diese nun schon ab ca. 6:00 Uhr eingesetzt und haben sich auch familiär (Kinderbetreuung)… darauf eingestellt. Nun sollen sie wieder ab Mittags kommen. Was gilt denn nun?
Aber ich verstehe, dass die Situation für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen sehr problematisch ist. Wenn der Arbeitsvertrag eine Beschäftigung ab 12:00 Uhr vorsieht, hätte man durchaus diskutieren können, ob die Vorverlegung der Arbeitszeiten rechtlich zulässig ist, meines Erachtens wäre das auf Basis des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts doch fraglich.
Gleichwohl gibt es aber natürlich diesen Arbeitsvertrag, der eine Beschäftigung ab 12:00 Uhr vorsieht. Die Frage ist, ob durch die ständige Praxis, die im Arbeitsvertrag fest gelegten Arbeitszeiten einvernehmlich zwischen dem Unternehmen und ihren Kolleginnen geändert wurde. Problematisch scheinen mir dabei insbesondere zwei Punkte zu sein, nämlich:
- Wurde den Beschäftigten vermittelt, die Änderung gelte für immer, und lässt sich das beweisen?
- Inwieweit sind die handelnden Personen zu einer Änderung des Arbeitsvertrages berechtigt?
Ich kann diese Punkte von hier nicht beurteilen. Ich befürchte, dass die Kolleginnen und Kollegen ohne individuelle Rechtsberatung und schlimmstenfalls die Hilfe durch das Arbeitsgericht nicht weiterkommen werden.
Möglicherweise ist dem Arbeitgeber die konkrete Situation der Betroffenen nicht bewusst. Der erste sinnvolle Schritt wäre meines Erachtens, dass die Betroffenen das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen und dabei versuchen, dem Arbeitgeber deutlich zu machen, warum diese Lösung für sie problematisch ist. Bei diesem Gespräch können sie sich von einem Mitglied des Betriebsrats unterstützen lassen. Sollte das nichts ändern, kann ich Ihren Kolleginnen nur dazu raten, vor Ort entweder die Beratung/durch die Gewerkschaft oder einen im Arbeitsrecht erfahrenen Anwalt zu suchen.
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