Gibt es Überstundenzuschläge bei Reisezeiten?

23. Oktober 2024

Frage: Wir haben mit unserem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung geschlossen, in der wir festgelegt haben, dass Reisezeit wie Arbeitszeit vergütet wird. Daneben unterliegen wir einem Tarifvertrag, in dem geregelt ist, dass Beschäftigte bei Überstunden Zeitzuschläge bekommen. Unser Arbeitgeber will nun die Zeitzuschläge nicht mehr bezahlen, wenn durch eine Reise die reguläre Arbeitszeit überschritten wird. Er behauptet Reisezeiten sind keine Arbeitszeiten.  Stimmt das?

Antwort: Ohne genaue Kenntnis der Betriebsvereinbarung und des Tarifvertrages ist eine abschließende Bewertung nur schwer möglich. Auf Basis Ihrer Darstellung sind Reisezeiten auf jeden Fall zu vergüten. Wenn der Tarifvertrag allerdings vorsieht, dass der Zeitzuschlag nur für Überstunden mit tatsächlicher Arbeitsleistung fällig wird, würde ich in Ihrem Fall davon ausgehen, dass für Überstunden, die lediglich in Reisezeiten bestehen, kein Zuschlag zu zahlen ist. Denn der er Mitarbeiter kann hier frei wählen, was er in dieser Zeit tut. , . Die Zeit selbst ist dann entsprechend den von Ihnen mitgeteilten in der Betriebsvereinbarung getroffenen Regelungen zu bezahlen. Bearbeitet der Mitarbeiter hingegen zum Beispiel während der Fahrt im Zug E-Mails, erstellt Berichte usw. liegen produktive Arbeitszeiten vor, für die dann auch der Zuschlag fällig werden würde. Das wird wohl auch dann gelten müssen, wenn der Mitarbeiter auf Anweisung des Arbeitgebers selbst ein Dienstfahrzeug steuert, wobei man sich hierüber dann streiten könnte.

Reisezeiten Überstundenzuschläge
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