Muster-Betriebsvereinbarung: Überstunden

17. Oktober 2024

Arbeitnehmer leisten in unterschiedlichen Branchen seit einiger Zeit wieder mehr Überstunden. Als Betriebsrat sollten Sie Gegenmaßnahmen ergreifen. Eine Möglichkeit ist der Abschluss einer Betriebsvereinbarung zu diesem Thema.

Zwischen der … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens) wird folgende Betriebsvereinbarung über Überstunden und deren Abgeltung geschlossen.

§ 1 Geltungsbereich

Die Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmer der … (Name des Unternehmens), einschließlich der Praktikanten, Auszubildenden und befristet eingesetzten Arbeitnehmer. Sie gilt nicht für leitende Angestellte nach § 5 Abs. 3 BetrVG.

§ 2 Definition von Überstunden

Überstunden im Sinne dieser Betriebsvereinbarung sind alle geleisteten Stunden, die über die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit und eine dieser entsprechenden regelmäßigen täglichen Arbeitszeit hinausgehen. Zudem sind Überstunden alle geleisteten Arbeitsstunden außerhalb des betrieblichen Arbeitszeitrahmens. Die Betriebsparteien können im Einzelfall abweichende Regelungen vereinbaren.

§ 3 Verpflichtung zur Überstundenleistung

Alle Arbeitnehmer, die diese Betriebsvereinbarung betrifft, sind im Fall von betrieblichen Notwendigkeiten verpflichtet, Überstunden in einem zumutbaren und rechtlich zulässigen Umfang zu leisten. Dabei sind die jeweiligen persönlichen Verhältnisse zu berücksichtigen.

§ 4 Überstundenplanung

Sofern planbare Überstunden anstehen, wird das Unternehmen den Betriebsrat rechtzeitig über die Anzahl der voraussichtlichen Überstunden, die betroffenen Bereiche, die betroffenen Arbeitnehmer und die weitere Planung unterrichten. Zudem müssen alle Überstunden rechtzeitig im Voraus schriftlich beim Betriebsrat nach dem Vorgehen nach § 5 dieser Betriebsvereinbarung beantragt werden.

§ 5 Verfahren zur Beantragung von Überstunden

Überstunden dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung des Betriebsrats geleistet werden. Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die konkrete Anforderung von Überstunden unter Angabe von Gründen sowie im Einzelfall mit den zur Beurteilung erforderlichen Unterlagen aushändigen. Das gilt auch für die Anordnung einzelner Überstunden. Anträge auf Genehmigung von Überstunden sind dem Betriebsrat rechtzeitig vor seiner wöchentlichen Sitzung einzureichen. Dabei wird der Überstundenantrag der Fachabteilung über die Personalplanung an den Betriebsrat weitergeleitet. Jeder Antrag auf Überstunden muss begründet sein und folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der Abteilung
  • Zahl der von den beantragten Überstunden betroffenen Kollegen
  • Zahl der geplanten Überstunden sowie des vorgesehenen Zeitraums unter Angabe des konkreten Tags und der voraussichtlichen Dauer
  • Namen derjenigen Arbeitnehmer, die sich freiwillig zur Ableistung der beantragten Überstunden bereit erklärt haben. Soweit keine freiwillige oder nicht genügende Bereitschaft für die Überstunden besteht, ist begründet anzugeben, auf welche Arbeitnehmer per Anordnung die beantragten Überstunden verteilt werden sollen.

Sofern beantragte Überstunden von der Überstundenplanung abweichen, ist hierauf unter konkreter Angabe der Gründe gesondert hinzuweisen. Die Verfahrensregelungen gelten auch dann, wenn von dem Überstundenantrag lediglich 1 Kollege betroffen ist. Das Unternehmen darf Überstunden erst nach Vorlage der schriftlichen Zustimmung des Betriebsrats unter Berücksichtigung der Freiwilligkeit anordnen. Eine Ausnahme hiervon besteht für die in dieser Betriebsvereinbarung in § 6 aufgeführten Fälle, soweit danach Überstundenanordnungen in Ausnahme- und Eilfällen ohne vorherige Zustimmung des Betriebsrats angeordnet werden können.

§ 6 Abgeltung von Überstunden

Zur Vermeidung von weiteren Überstunden sollen die Arbeitnehmer als Ausgleichsform möglichst einen finanziellen Ausgleich erhalten. Eine Abgeltung geleisteter Überstunden in Freizeit sollte nur gewährt werden, wenn ein betroffener Arbeitnehmer dies ausdrücklich wünscht. In diesem Fall ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Wünschen des Betroffenen in Bezug auf die zeitliche Lage des Freizeitausgleichs nachzukommen, soweit nicht betriebliche Gründe dagegensprechen. Das auf die Überstunden entfallende Arbeitsentgelt wird in der Regel mit dem sonstigen Gehalt in dem Monat ausgezahlt, in dem die Überstunden geleistet wurden.

§ 7 Eilfälle

Für Eilfälle bestehen besondere Regelungen. Kann die vorherige Zustimmung des Betriebsrats aus zeitlichen Gründen nicht mehr eingeholt werden, gilt die nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG erforderliche Zustimmung des Betriebsrats als erteilt.

§ 8 Entscheidung des Betriebsrats

Der Betriebsrat entscheidet in seiner wöchentlichen Betriebsratssitzung über die Anträge auf Überstunden. In Ausnahmefällen kann der Betriebsrat über Überstunden auch kurzfristig außerhalb seiner turnusmäßigen Sitzung entscheiden.

§ 9 Meinungsverschiedenheiten

Ergeben sich bei der Umsetzung dieser Betriebsvereinbarung zwischen der Firma und dem Betriebsrat Meinungsverschiedenheiten, sind diese zwischen beiden Parteien einvernehmlich beizulegen. Hierfür wird eine paritätische Personalkommission als betriebliche Clearing-Stelle gebildet. Jede Seite entsendet in diese … Mitglieder. Wird in der paritätischen Kommission keine Einigung erzielt, kann jede Seite in den Fällen, in denen die Zuständigkeit der Einigungsstelle gegeben ist, diese anrufen.

§ 10 Schlussbestimmungen

Die Betriebsvereinbarung tritt mit beiderseitiger Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Nach Ablauf der Kündigungsfrist gelten die Regelungen dieser Betriebsvereinbarung weiter, bis sie durch eine neue Vereinbarung zu diesem Thema ersetzt werden.

Ort, Datum, Unterschriften

Downloads zum Thema

Betriebsvereinbarung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!

Betriebsratsarbeit. Rechtssicher. Digital.

Alle Sitzungen, Dokumente und Aufgaben sicher im Griff!

Ihr neuer BR-Arbeitsraum
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.