Frage: Wir haben Dual studierende Azubis. Was ist mit Vorlesungszeiten an Arbeitsfreien Tagen, z.B. am Wochenende – wie werden diese Tage arbeitszeitrechtlich erfasst?
Antwort: Grundsätzlich wären hierzu der Ausbildungsvertrag und die Ausgestaltung des konkreten dualen Studiums zu prüfen. Hierbei gibt es mitunter Unterschiede. Generell bin ich allerdings der Ansicht, dass es im Hinblick auf die Abrechnung als Arbeitszeit keinen Unterschied macht, ob die Ausbildung an arbeitsfreien Tagen stattfindet oder nicht.
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