Frage: Wir bieten einen freiwilligen Gesundheitstag in der Arbeitszeit an, mit Vorträgen und Workshop. Unterliegt die freiwillige Teilnahme der Entgeltfortzahlung während der Arbeitszeit oder muss die Arbeitszeit nachgeholt werden?
Antwort: Ich würde hier die Parallele zum Betriebsausflug ziehen: Findet dieser während der Arbeitszeit statt, dann wird er sowohl für die Ausflügler wie auch die Arbeitenden im Betrieb als Arbeitszeit gewertet.
Bei einem Vortrag vor Ort kann es nicht anders sein. Ich fände es gut, wenn Ihr Arbeitgeber hier vorab klare Worte an die Mitarbeiter richtet. Es reicht ein Satz: „Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig, die Teilnahme wird als Arbeitszeit gewertet und bezahlt!“. So weiß jeder woran er ist und muss keine Sorge haben.
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