Checkliste: Wann Ihre Kollegen einen Anspruch auf Teilzeitarbeit haben
- Das Beschäftigungsverhältnis mit dem interessierten Kollegen besteht seit mehr als 6 Monaten.
- Ihr Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Arbeitnehmer (unbefristete Arbeitszeitverringerung) bzw. mehr als 45 Arbeitnehmer (befristete Arbeitszeitverringerung)
- Im Hinblick auf die befristete Arbeitszeitverringerung ist das Soll (in einem Unternehmen mit bis zu 200 Arbeitnehmern muss nur einem von 15 Arbeitnehmern diese Art der Teilzeit gewährt werden) nicht überschritten.
- Der Beschäftigte stellt den Antrag auf Teilzeitarbeit 3 Monate vor dem Beginn der Verringerung der Wochenarbeitszeit.
- Ihr Arbeitgeber kann dem Antrag keine betrieblichen Gründe entgegenhalten.
- Der Kollege hat in den vergangenen 2 Jahren keinen Antrag auf unbefristete bzw. im vergangenen Jahr keinen Antrag auf befristete Teilzeitarbeit gestellt. Gleiches gilt 2 Jahre, nachdem eine befristete oder unbefristete Arbeitszeitverringerung aus betrieblichen Gründen abgelehnt wurde.
Kann Ihr Kollege alle Fragen mit Ja beantworten, kann Ihr Arbeitgeber das Teilzeitgesuch sehr wahrscheinlich nicht erfolgreich ablehnen.
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Teilzeitanspruch
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