Smart BR Logo

Das müssen Sie für Ihre Freistellung unbedingt wissen

22. June 2018

Kaum sind die Betriebsratswahlen abgeschlossen, sind Sie (schon wieder) im Dauereinsatz für Ihre Kolleginnen und Kollegen. Was dabei häufig zu kurz kommt, ist die Beantwortung Ihrer persönlichen Fragen zu Ihrer Funktion und vor allem zu Ihren Rechten. Das wird gerade die Neulinge unter Ihnen besonders interessieren, aber auch so manch einem erfahrenen Kollegen brennt die eine oder andere Frage unter den Nägeln. Das Wichtigste rund um das Thema Freistellung erfahren Sie deshalb im Folgenden.

Als Betriebsratsmitglied wissen Sie, dass es Ihnen aufgrund Ihrer Tätigkeit in der Arbeitnehmervertretung nicht mehr möglich ist, Ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen im gleichen Umfang nachzukommen wie vor der Wahl. Deshalb sind Sie für die Ausübung Ihrer Tätigkeit von den laufenden Aufgaben freizustellen.

2 Arten der Freistellung

Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) unterscheidet dabei 2 Fälle: Für bestimmte Betriebsratsaufgaben (Betriebsratssitzungen, Ausschusssitzungen) sind Sie zeitlich begrenzt freizustellen (§ 37 Abs. 2 BetrVG). Außerdem können einige Betriebsräte je nach Größe des Betriebs komplett von ihrer sonstigen Tätigkeit freigestellt werden (§ 38 BetrVG). Und zwar ohne dadurch finanzielle Einbußen zu erleiden.

Im Folgenden wird zunächst die zeitlich begrenzte Freistellung nach § 37 Abs. 2 BetrVG erläutert. Anschließend geht es dann um die Freistellung nach § 38 BetrVG.

Freistellung nach § 37Abs. 2 BetrVG

Voraussetzung eines Freistellungsanspruchs nach § 37 Abs. 2 BetrVG ist, dass

  • Sie Betriebsratsaufgaben wahrnehmen und
  • die Arbeitsbefreiung zur Durchführung dieser Aufgaben erforderlich ist.

Beispiele für solche Betriebsratsaufgaben

Solche Aufgaben sind: Vorbereitung und Teilnahme an Sitzungen und Betriebsversammlungen, Gespräche mit Arbeitnehmern führen etc.

Betriebsrat entscheidet über Erforderlichkeit

Darüber, was erforderlich ist und welche Tätigkeit diesen Kriterien nicht genügt, entscheiden Sie als Betriebsratsmitglied. Sie müssen sich gewissermaßen in den Kopf eines vernünftigen anderen Menschen hineinversetzen und alle Einzelheiten (Beispiele: Größe des Betriebs, Quantität und Schwierigkeit der anliegenden Aufgaben, Dringlichkeit) prüfen. Kommen Sie nach dieser Prüfung zu dem Schluss, dass die Aufgabe erforderlich ist, muss Ihr Arbeitgeber Ihre Entscheidung akzeptieren.

Freistellung für Schulungen

Als Betriebsrat können Sie zudem die Freistellung für die Teilnahme an Fortbildungen und Seminaren verlangen.

Denken Sie an Ihre Ab- und Rückmeldepflichten

Wollen Sie als nicht dauerhaft von Ihrer Arbeit freigestelltes Mitglied Betriebsratstätigkeiten nachgehen, sind Sie verpflichtet, sich bei Ihrem Arbeitgeber abzumelden, bevor Sie für das Gremium tätig werden. Nachdem Sie die jeweilige Aufgabe erledigt haben und bevor Sie wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren, müssen Sie sich zudem bei Ihrem Arbeitgeber zurückmelden. Wenn Sie es unterlassen, sich ab- oder zurückzumelden, riskieren Sie bzw. Ihre jeweiligen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gremium eine Abmahnung. Erinnern Sie vor allem Ihre neuen Mitglieder noch einmal an diese Pflicht.

Schnell-Check: Diese 3 Vorgaben müssen vorliegen, damit eine Freistellung nach Bedarf funktioniert

  • 1. Es muss sich um eine Angelegenheit handeln, die in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsrats fällt. Beispiele: Betriebsratssitzungen, Sprechstunden, Gespräche mit dem Arbeitgeber
  • 2. Das Verlassen des Arbeitsplatzes muss für die Betriebsratsarbeit erforderlich sein.
  • 3. Sie müssen sich beim Verlassen Ihres Arbeitsplatzes so ab- und wieder zurückmelden, wie dies in Ihrem Betrieb üblich ist, wenn Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlassen.

Freistellung für Schulungen

Ab einer Betriebsgröße von mindestens 200 Beschäftigten dürfen abhängig von der jeweiligen Unternehmensgröße einige Betriebsratsmitglieder ganz vom früheren Tagesgeschäft befreit werden (§ 38 BetrVG).

Wie viele Betriebsräte bei größeren Unternehmen freizustellen sind, entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Übersicht: So viele Betriebsräte sind mindestens freizustellen

Anzahl der Beschäftigten im BetriebFreistellungen
200 bis 500 501 bis 900 901 bis 1.500 1.501 bis 2.000 2.001 bis 3.000 3.001 bis 4.000 4.001 bis 5.000 5.001 bis 6.000 6.001 bis 7.000 7.001 bis 8.000 8.001 bis 9.000 9.001 bis 10.000 mehr als 10.0001 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 je angefangene weitere 2.000 ein weiteres Betriebsratsmitglied

Tipp: 

Teilfreistellungen sind möglich

Die genannten Freistellungen können auch als Teilfreistellung erfolgen. Somit können auch Beschäftigte, die in Teilzeit arbeiten, freigestellt werden.

Denkbar ist zudem die Aufteilung auf verschiedene Betriebsräte, von denen dann keiner völlig freigestellt ist. Das kann sich im Hinblick auf die weitere berufliche Entwicklung der Mitglieder anbieten. Die Teilfreistellungen dürfen aber so oder so zusammengenommen nicht den Umfang der nach § 38 BetrVG erlaubten Freistellungen überschreiten.

Wer freigestellt wird

Wer im Sinne des § 38 BetrVG freigestellt wird, entscheiden Sie im Gremium durch eine Wahl (§ 38 Abs. 2 BetrVG). Dazu kann jedes Betriebsratsmitglied einen Vorschlag abgeben.

Bevor die Wahl tatsächlich stattfindet, muss sich der gesamte Betriebsrat mit dem Arbeitgeber zu einer Beratung treffen.

Wie Sie Ihren Arbeitgeber am besten zu einer entsprechenden Beratung einladen, entnehmen Sie bitte dem folgenden Muster-Schreiben.

Muster-Schreiben: Einladung an den Arbeitgeber

Der Betriebsrat der … (Name des Unternehmens)

An die Unternehmensleitung der … (Name des Betriebs)

Ort, Datum …

Freistellung von 2 Betriebsratsmitgliedern von der beruflichen Tätigkeit

Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,

der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom … über die generelle Freistellung von 2 seiner Mitglieder beraten.

Entsprechend der Beschäftigtenzahl und der Anzahl der Betriebsratsmitglieder des Unternehmens stehen unserem Gremium 2 in vollem Umfang von der betrieblichen Tätigkeit freizustellende Mitglieder zu. Dadurch soll sichergestellt werden, dass der Betriebsrat seine Aufgaben ordnungsgemäß durchführen kann.

Einer solchen Freistellung geht eine gesetzliche Beratungspflicht mit Ihnen voraus. Um dieser gerecht zu werden, laden wir sie am … um … zu unserer Betriebsratssitzung ein.

Sollten Sie aus terminlichen Gründen verhindert sein, bitten wir Sie, uns umgehend zu informieren. Nennen Sie uns zudem bitte einen Alternativtermin.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)

Wie die Wahl abläuft

Werden mehrere Betriebsratsmitglieder freigestellt bzw. mehrere Wahlvorschläge eingereicht, entscheidet die Verhältniswahl. Es kommt nun darauf an, wie viele Stimmen auf die jeweiligen Wahlvorschläge entfallen. Bei nur einer Freistellung oder einem Wahlvorschlag fällt die Entscheidung per Mehrheitswahl.

! ACHTUNG: Arbeitgeber kann ein Veto einlegen

Hält Ihr Arbeitgeber eine Freistellung für sachlich nicht vertretbar, kann er innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Mitteilung über das Wahlergebnis die Einigungsstelle anrufen. Deren Spruch ersetzt dann die Einigung zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber.

Grenzen der Freistellung

Als freigestelltes Betriebsratsmitglied sind Sie von Ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt, um ausreichend Zeit für die Durchführung Ihrer Betriebsratsaufgaben zu haben. Mit dieser Freistellung gehen einige Freiheiten im Berufsalltag einher. Sie bedeutet jedoch nicht, dass Sie gar keine Pflichten im betrieblichen Alltag mehr haben. Als freigestelltes Betriebsratsmitglied sind Sie vielmehr grundsätzlich verpflichtet, sich im Betrieb aufzuhalten, um Ihre Aufgaben wahrzunehmen. Das heißt: Sie müssen im Betrieb erreichbar sein und für die erforderliche Betriebsratsarbeit zur Verfügung stehen.

! ACHTUNG: Das gilt auch für ehemalige Außendienstler

Sie müssen sich sogar im Betrieb bereithalten, wenn Sie Ihre Tätigkeit vor Ihrer Freistellung außerhalb ausgeübt haben, etwa als Außendienstmitarbeiter oder Heimarbeiter. Bei Ihnen ändert sich in so einem Fall der Arbeitsort.

Betriebsratsaufgaben außerhalb des Betriebs

Natürlich werden Sie gerade als freigestelltes Betriebsratsmitglied auch hin und wieder Betriebsratsaufgaben außerhalb des Unternehmens erledigen müssen. Verlassen Sie das Unternehmen zu so einem Zweck, sind Sie verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber dies vorher unter Angabe der ungefähren Dauer der Abwesenheit mitzuteilen, sich also ab- und danach wieder anzumelden.

Den Ort und welche Tätigkeiten Sie genau erledigen, müssen Sie nicht angeben. Er muss davon ausgehen, dass Sie sich allein der Erfüllung Ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben widmen. So manch ein Arbeitgeber hegt aber natürlich seine Zweifel. Er kann deshalb von Ihnen verlangen, dass Sie ihm die

  • außerhalb des Betriebs oder
  • außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit durchgeführten Betriebsratstätigkeiten in allgemeiner Form darlegen. Dazu müssen Sie ihm stichwortartige Angaben übermitteln. Diese müssen nur so konkret sein, dass Ihr Arbeitgeber deren Plausibilität überprüfen kann.

! ACHTUNG: Wer keine gute Begründung hat, riskiert die Zurückbehaltung seines Gehalts

Kommen Sie der Aufforderung nicht nach oder sind die Angaben nicht plausibel, darf Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt für diese Zeit zurückbehalten. Das heißt: Sie erhalten den Lohn so lange nicht, wie Sie Ihre Betriebsratstätigkeit nicht nachgewiesen haben.

Betriebsübliche Arbeitszeit einhalten

Als freigestelltes Betriebsratsmitglied müssen Sie zudem die betriebsüblichen Arbeitszeiten einhalten.

© 06/2018 VNR AG

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.