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Wie Sie als Betriebsrat vorbeugenden Gesundheitsschutz fördern und planen

01. Mai 2022
Betriebsrat

Wer sich wohlfühlt, arbeitet effektiver. Sie als Betriebsrat sind deshalb besonders gefragt, wenn es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Ihre Aufgabe ist es vor allem, sich dafür einzusetzen, dass Ihren Kolleginnen und Kollegen arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen geboten werden. Sie sollten überlegen, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber ein betriebliches Gesundheitsmanagement vereinbaren. Denn die Erfahrung zeigt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten durch ein aktives Gesundheitsmanagement verringert werden können. Welche Möglichkeiten Sie dabei haben, lesen Sie im Folgenden.

Sie haben eigene Mitbestimmungsrechte beim Gesundheitsschutz

Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ihre Hauptaufgabe liegt aber in der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen und der Förderung des Gesundheitsschutzes (§ 89 BetrVG).

Generelle Maßnahmen, um die Gesundheit im Betrieb zu fördern

Überlegen Sie, welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb besonders wirkungsvoll sein könnten. Schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber entsprechende Angebote vor, z. B.:

  • Förderung der körperlichen Fitness durch Betriebssportangebote, Ernährungsseminare, Raucherentwöhnungskurse und gesundes Kantinenessen,
  • Maßnahmen zur gesundheitsfördernden Arbeitsorganisation, wie etwa abwechslungsreiche Tätigkeiten,
  • Vorbeugungsmaßnahmen gegen psychische Fehlbelastungen, z. B. Anti-Stress-Seminare.

Wie wichtig gerade das letzte Handlungsfeld ist, beweist die Tatsache, dass 23 % der vorzeitigen Verrentungsfälle auf psychische Erkrankungen zurückgehen.

Tipp: Entwickeln Sie passgenaue Angebote für Kolleginnen und Kollegen

Entwickeln Sie Angebote, die auf die spezifischen Belastungen der unterschiedlichen Tätigkeiten in Ihrem Betrieb abgestimmt sind. Während die Arbeiter in der Produktion eher auf Kurse zur richtigen körperlichen Arbeit angewiesen sind, benötigen die Kollegen aus dem Vertrieb unter Umständen eher Stressbewältigungskurse.

Grundwissen zur allgemeinen Arbeitsorganisation

Der körperliche Verschleiß im Alter ist keinesfalls zwangsläufig. Untersuchungen haben gezeigt, dass die mangelhafte Gestaltung von Arbeitsplätzen und das lange Verbleiben darauf für so manche Defizite verantwortlich sind. Denn anforderungsarme, monotone und hoch arbeitsteilige Tätigkeiten führen zu vorzeitiger körperlicher und psychischer Abnutzung.

Folge dessen ist häufig, dass Ihre betroffenen Kolleginnen und Kollegen demotiviert sind. Dadurch sinkt ihre Leistungsfähigkeit. Sie verlieren die Lust, sich weiterzuentwickeln.

Als Betriebsrat sollten Sie daraus Konsequenzen ziehen

Setzen Sie sich dafür ein, dass Ihren Kollegen Tätigkeiten, bei denen sie ständig den gleichen Anforderungen ausgesetzt sind, weitestgehend erspart bleiben. Sorgen Sie dafür, dass

  • sie möglichst keine gleichförmigen Arbeitsabläufe haben,
  • von ihnen keine Daueraufmerksamkeit gefordert wird,
  • sie sich nicht ständig in Zwangshaltungen befinden müssen,
  • sie nicht ständig Nachtschichten leisten müssen,
  • sie nicht nur körperlich anstrengende und taktgebundene Arbeiten verrichten müssen,
  • sie nicht allzu hohem Zeitdruck ausgesetzt sind,
  • sie nicht dauerhaft schwere Hebe- bzw. Tragetätigkeiten verrichten müssen.

Vermeiden Sie Stress während der Arbeit

Viele lang andauernde Krankheiten werden durch Stress verursacht. Und zwar dann, wenn Stress zu psychischer Belastung führt. Viele psychische Krankheiten werden im Arbeitsalltag ausgelöst. Einige Arbeitnehmer stehen ständig unter hohem Druck. Dem sind sie nicht gewachsen. Irgendwann ist der Akku dann leer. Es folgt der totale Erschöpfungszustand. Damit Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht ein solches Burn-out erleiden, sollten Sie vorbeugend tätig werden.

So helfen Sie länger kranken Kollegen richtig

Ist ein Beschäftigter in Ihrem Unternehmen länger als 6 Wochen am Stück oder häufig kurzzeitig erkrankt und überschreitet er dabei die 6-Wochen-Grenze innerhalb eines Jahres, muss Ihr Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten (§ 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX). Ziel des BEM ist, dass die Beschäftigten möglichst gesund bleiben und ihren Arbeitsplatz behalten. Als Betriebsrat können Sie darauf Einfluss nehmen. Am besten, indem Sie eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber schließen.

Zudem müssen Ihre Kolleginnen und Kollegen, die länger krank waren, damit rechnen, dass Ihr Arbeitgeber mit ihnen ein Krankenrückkehrgespräch führen möchte. Dabei handelt es sich um ein Gespräch, in dem Ihr Arbeitgeber erforschen will, ob es dem Betroffenen wieder gut geht und ob die Ursache seiner Erkrankung im betrieblichen Bereich zu suchen ist. Denn dann kann er die Ursachen vielleicht abstellen.

Durch das Gespräch kommt Ihr Arbeitgeber zum einen seiner Fürsorgepflicht nach. Zum anderen übt er allerdings auch eine gewisse Kontrolle aus. Diese Gefahr können Sie als Betriebsrat aber zum Glück begrenzen. Denn Sie bestimmen mit.

Fazit: Als Betriebsrat haben Sie mehr als nur Empfehlungsmöglichkeiten!

Als Betriebsrat sind Sie für die Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen am Arbeitsplatz unmittelbar mitverantwortlich. Ihre Aufgabe ist es, den Arbeitgeber entsprechend zu beraten und Ihren Kollegen als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Auch bei Betriebsvereinbarungen und anderen Regelungen zum Arbeits- sowie Gesundheitsschutz bestimmen Sie unmittelbar mit. Nutzen Sie dieses Recht und erarbeiten Sie Konzepte, die wirklich helfen!

Betriebsrat Gesundheit Gesundheitsschutz
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