Knapp 60 Prozent der Büroarbeiter in Deutschland arbeiten in einem Großraumbüro – sprich mit mehr als zwei Personen in einem Raum. Nicht selten kommt es vor, dass mehr als 20 Personen in einem Zimmer sitzen. Da kann es schnell einmal zu Auseinandersetzungen kommen, besonders durch Lärm. Wir schauen uns daher an, welcher Lärmpegel zumutbar ist und was Sie als Betriebsrat tun können, wenn es zu laut wird.
Rechtliche Vorschriften zur Lautstärke im Büro
Dauerlärm und Störgeräusche im Büro sorgen dafür, dass Sie sich schlechter konzentrieren und Ihre Arbeit nicht richtig ausführen können. Unter anderem haben durchgehende, laute Geräusche am Arbeitsplatz diese Folgen auf den Körper:
- Höheres Stresslevel
- Kopfschmerzen und Abgeschlagenheit
- Mangelnde Konzentration
- Verminderte Leistungsfähigkeit
- Eingeschränkte Motivation
- Sonstige psychische Folgen/Folgen von Stress
Damit diese Folgen nicht eintreten können, ist in der Arbeitsplatzverordnung geregelt, wie laut es im Büro maximal dauerhaft sein darf. Demnach dürfen 55 Dezibel für ,,vorwiegend geistige Tätigkeiten“ nicht überschritten werden, was etwa der Lautstärke eines normalen Gesprächs entspricht. In besonders kleinen Büros liegt der Richtwert bei 35 Dezibel, in Großraumbüros bei 45.
Damit es im Büro nicht zu laut wird, kann der Arbeitgeber verschiedene Maßnahmen treffen. Dazu zählt beispielsweise das Aufstellen von Trennwänden, welche den Schall etwas aus dem Raum nehmen. Auch Schallisolierungen an Decken und Wänden tragen dazu bei, dass der Lärmpegel nicht zu hoch ansteigt, Laute Geräte wie Drucker oder Faxgeräte sollten in isolierten Räumen oder Boxen stehen, damit diese nicht zu laut sind. Auch Telefonkabinen sind sinnvoll.
Auch der Betriebsrat sollte darauf achten, dass es im Büro nicht zu laut wird. Im Zweifelsfall können Sie sich also an Ihren Vorgesetzten wenden, und Maßnahmen einfordern.
Habe ich das Recht auf ein Einzelbüro?
Nein, dieses gibt es nicht, zumindest besteht keine gesetzliche Vorschrift hierfür. Wenn jedoch vertraglich vereinbart wurde, dass Sie ein Einzelbüro erhalten, dann steht Ihnen dieses auch zu.
Denn der Arbeitgeber hat gegenüber seinen Mitarbeitern ein Weisungsrecht. Er darf also Ort, Zeit und Durchführung der Arbeit bestimmen. In diesem Zusammenhang darf der Arbeitgeber auch festlegen, ob Sie in einem Einzel- oder Großraumbüro.
Was kann ich selbst gegen Lärm im Büro tun?
Wenn es in Ihrem Büro gerne einmal lauter wird, können Sie auch selbst einiges gegen diesen Lärm tun. Zunächst sollten Sie mit Ihren Kollegen sprechen, und einige Kommunikationsregelungen festzulegen. Gerade Telefongespräche können eventuell ab jetzt in einem anderen Raum geführt werden, damit kein unnötiger Geräuschpegel entsteht. Auch die Anschaffung von Telefon- oder Schallschutzkabinen ist sinnvoll, um Gespräche bestmöglich abzuschirmen.
Wenn es dennoch zu laut ist, können Sie mit Ohrenstöpseln oder Kopfhörern den Lärmpegel für sich selbst senken. Auch regelmäßige Pausen an der frischen Luft oder in einem stillen Raum helfen, den Stresspegel wieder etwas zu senken. Wichtig für den Einsatz von Kopfhörern ist jedoch, dass Sie sich hierzu die Genehmigung von Ihrem Arbeitgeber einholen, denn hierfür benutzen Sie wahrscheinlich ein privates Gerät.
Das waren die wichtigsten Grundlagen zum Thema Lärm im Büro. Sollte es Ihnen zu laut vorkommen, ist der erste Ansprechpartner immer der Betriebsrat. Dieser muss bei der Geschäftsführung dafür sorgen, dass der Lärmpegel gesenkt wird!

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