Ein ergonomischer Arbeitsplatz ist gerade in den heutigen Zeiten eines großen Gesundheitsbewusstseins sehr wichtig. Höhenverstellbare Tische und ergonomische 3D-Hocker gehören in vielen Büros deshalb heutzutage zur Standardausstattung. Doch welche Ansprüche von Seiten des Arbeitgebers gibt es für Sie als Betriebsrat? Welche Möbel müssen bezahlt werden und welche nicht? Wir haben das Wichtigste für Sie kompakt zusammengefasst.
Was muss vom Arbeitgeber bezahlt werden?
Hier gibt es aus Arbeitgebersicht nur sehr humane Vorschriften. Denn Firmen müssen den Arbeitsplatz nur so ausstatten, dass dieser dem Stand der Zeit entspricht. Eine genauere Vorgabe gibt es nicht, hierbei gibt es also viel Ermessensspielraum. Selbstverständlich müssen auch alle Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden, die täglich benötigt werden.
Bei besonderen rechtlichen oder arbeitsschutztechnischen Vorgaben muss der Arbeitgeber auch hier alle Arbeitsmittel kaufen. Zu solchen Gegenständen zählen dann beispielsweise Schutzbrillen oder -anzüge in einer Chemiefabrik.
Auch wenn es für das Alter der Büroausstattung keine klaren Vorgaben gibt, haben Unternehmen natürlich ein Interesse daran, die Büros so modern wie nur möglich auszustatten. Dies bindet Betriebsräte an das Unternehmen und bildet auch für neue Mitarbeiter einen Anreiz. Eine moderne, aktuelle Soft- und Hardware sorgt außerdem dafür, dass effizienter und schneller gearbeitet werden kann. Somit profitiert auch das Unternehmen davon!
Tipp: Wenn Sie mit Ihrem Arbeitsplatz unzufrieden sind, reden Sie einfach mal mit Ihrem Vorgesetzten! Die meisten Chefs lassen sich auf ein Upgrade ein, wenn Sie die oben genannten Vorteile aufzählen.
Rückenprobleme am Arbeitsplatz – Was ist hier zu tun?
Wenn Sie durch einen Bürostuhl oder einen schlecht eingestellten Bildschirm Rückenprobleme bekommen, dann muss das durch einen Experten überprüft werden. Hier kann es dann sein, dass Sie entweder falsch sitzen oder die Technik nicht auf dem richtigen Stand ist. Oftmals liegt das Problem jedoch bei der Einstellung des Stuhls, denn auch der beste Bürostuhl bringt nichts bei falscher Höhe oder Schräge.
Wer hilft bei solchen Problemen? Hier ist meist der Betriebsarzt der richtige Ansprechpartner. Er kann bescheinigen, dass dieser Stuhl Ihrer Gesundheit schadet. Im Anschluss ist der Arbeitgeber verpflichtet, einen besseren oder neueren Stuhl anzuschaffen. Bei Vorerkrankungen oder besonderen gesundheitlichen Voraussetzungen haben Sie eventuell sogar Anspruch auf einen ergonomischen Bürostuhl/-hocker.
Wichtig: Die Kosten für einen Betriebsarzt oder einen Orthopäden müssen Sie nicht selbst tragen, wenn die Probleme vom Arbeitsplatz kommen. In diesem Fall muss immer die betriebliche Krankenkasse beziehungsweise der Arbeitgeber die Kosten tragen.
Wie komme ich an einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
Als Betriebsrätin oder Betriebsrat arbeiten Sie meist im Sitzen. Damit Ihre Gesundheit auf lange Sicht nicht beeinträchtigt wird, können und sollten Sie einen höhenverstellbaren Schreibtisch beantragen. Der Antrag kann bei der DRV oder LVA gestellt werden, wenn
- das 28. Lebensjahr vollendet ist sowie
- 180 Monate Beiträge beim Rententräger geleistet wurden
Allerdings ist das nicht die einzige Möglichkeit, einen solchen Schreibtisch vom Arbeitgeber zu erhalten. In den meisten Fällen reicht es, wenn Sie hierfür mit Ihrem Vorgesetzten reden. Denn auch Ihre Firma profitiert von einem solchen Tisch: Die Mitarbeiter bleiben länger fit & motiviert und die Kosten können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden – reden hilft also auch hier meistens!
Als Betriebsrat haben Sie wie Sie sehen viele Möglichkeiten, für einen gesunden und ergonomischen Arbeitsplatz zu sorgen! In vielen Fällen hilft es, mit Ihrem Vorgesetzten zu sprechen und ihn von den Vorteilen zu überzeugen!

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