Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgeber stehen sich schnell entgegen. Kein Wunder also, dass viele Unternehmen nur ungern Betriebsräte beschäftigen. In seltenen Fällen geht das sogar so weit, dass versucht wird, die Betriebsratsarbeit gezielt zu sabotieren oder die betroffenen Mitarbeiter durch Mobbing aus dem Unternehmen zu bekommen. Dem gilt es entschieden entgegen zu treten!
Vertrauensvolle Zusammenarbeit? Keine Spur!
Arbeitgeber verweigern immer wieder – direkt und offensichtlich oder auch nur indirekt – die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat. Vertrauensvolle Zusammenarbeit bedeutet, dass der Arbeitgeber den Betriebsrat von sich aus über wesentliche Angelegenheiten des Betriebs unterrichtet (§ 2 Abs. 1 BetrVG).
Der Grundsatz setzt voraus, dass Arbeitgeber und Betriebsrat sich bei strittigen Fragen ernsthaft darum bemühen, eine Einigung herbeizuführen. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit findet ihren Ausdruck zudem im regelmäßigen Monatsgespräch (§ 74 BetrVG).
Verweigert ein Arbeitgeber durch ein entsprechendes Verhalten die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, verstößt er gegen seine Verpflichtung. Sollten Sie von einem solchen Vorgehen betroffen sein, sollten Sie Ihren Arbeitgeber zunächst ausdrücklich auffordern, seiner Pflicht nachzukommen. Schließlich bedeutet das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit auch, dass Sie sich zunächst mit Ihrem Arbeitgeber in Verbindung setzen. Und zwar auch dann, wenn Sie davon ausgehen, dass er keine Abhilfe schaffen wird.
Der Zusammenhalt zwischen Ihnen und der Belegschaft wird bewusst geschwächt
Arbeitgeber können aktiv oder auch passiv die Beziehung zum Betriebsrat verschlechtern und parallel dazu versuchen, ein möglichst enges Verhältnis zur Belegschaft aufzubauen. Ziel ist, die Mehrheit der Arbeitnehmer davon zu überzeugen, dass der Betrieb ohne Arbeitnehmervertretung besser funktioniert. Solchen Ansätzen und Verhaltensweisen müssen Sie engagiert entgegentreten.
Dazu müssen Sie vor allem ausgiebig mit Ihren Kollegen kommunizieren. Das persönliche Gespräch mit den Schlüsselpersonen Ihres Arbeitgebers kann hier Wunder wirken. Auch ein entsprechender Aushang oder die Thematisierung auf einer Betriebsversammlung können sinnvolle Maßnahmen sein.
Ihre Mitbestimmungsrechte werden ignoriert
Ignoriert Ihr Arbeitgeber einfach Ihre gesetzlich festgeschriebenen Mitbestimmungsrechte, gilt ein ähnliches Vorgehen. Fordern Sie Ihren Arbeitgeber zunächst auf, Ihre jeweiligen Beteiligungsrechte zu wahren.
Die Arbeitgeberseite arbeitet aktiv an Ihrem Rücktritt
Auch das gibt es in der Praxis: Der Arbeitgeber gibt seine Meinung über den Betriebsrat und dessen Arbeit gegenüber der Belegschaft preis. Passiert so etwas während einer Mitarbeiterversammlung oder einer ähnlich großen Veranstaltung, müssen Sie als Betriebsrat davon ausgehen, dass er versucht, Ihre Position Stück für Stück zu schwächen. Unter Umständen endet das Vorgehen in einer Aufforderung, vom Amt als Betriebsrat zurückzutreten.
Ein derartiges Handeln ist nicht gesetzeskonform. Rechtlich werden Sie sich – je nach Konstellation im Einzelfall – auf eine Behinderung der Betriebsratsarbeit stützen und gegen die Verhaltensweisen wehren können. Das gilt gerade dann, wenn Ihr Arbeitgeber Ihre Kollegen aus der Belegschaft damit lockt, ihnen Vorteile zu verschaffen, wenn sie sein Vorhaben stützen und sich von Ihnen abwenden.
Wie immer sollten Sie auch in einem solchen Fall zunächst vor allem auf gute Kommunikation gegenüber der Belegschaft und Gewerkschaft Wert legen.
Wichtig ist, dass Sie allen Belegschaftsangehörigen klarmachen, wie sehr sie von Ihrer Arbeit profitieren. Denn in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass einigen Arbeitnehmern die Vorteile der Mitbestimmung nur begrenzt bewusst sind. Sie gehen davon aus, dass sie sich ebenso gut allein zur Wehr setzen können.

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