Es gibt genügend Juristen, die die Meinung vertreten, dass eine Beschlussfassung per Videokonferenz möglich ist, wenn vorher folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:
| TO DO |
| Ihr Vorsitzender stellt vor jeder Beschlussfassung fest, wer der Teilnehmer der Videokonferenz ist und protokolliert dies. |
| Die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder versichern zu Protokoll, dass nur teilnahmeberechtigte Personen in dem Raum anwesend sind, von dem aus sie an der Videokonferenz teilnehmen. |
| Die Betriebsratsmitglieder versichern zu Protokoll, die übrigen Mitglieder unverzüglich zu unterrichten, sobald nicht teilnahmeberechtigte Personen den Raum betreten. |
| Der Betriebsratsvorsitzende verpflichtet sich, die Videokonferenz in dem Moment zu unterbrechen, in dem nicht teilnahmeberechtigte Personen einen Übertragungsraum betreten. |
| Die Kommunikationsanlage wird technisch so verschlüsselt, dass sich Unberechtigte nicht unbemerkt in die Videokonferenz einwählen können. |
| Der Betriebsratsvorsitzende fertigt die Sitzungsniederschrift, die das Beschlussergebnis und die Stimmenverhältnisse festhält, sowie die Anwesenheitsliste an und verschickt sie an die Teilnehmer der Betriebsratssitzung zwecks Unterschrift |
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