To-Do-Liste für Videokonferenzen

24. Juli 2020

Es gibt genügend Juristen, die die Meinung vertreten, dass eine Beschlussfassung per Videokonferenz möglich ist, wenn vorher folgende Vorsichtsmaßnahmen getroffen werden:

TO DO
Ihr Vorsitzender stellt vor jeder Beschlussfassung fest, wer der Teilnehmer der Videokonferenz ist und protokolliert dies.
Die teilnehmenden Betriebsratsmitglieder versichern zu Protokoll, dass nur teilnahmeberechtigte Personen in dem Raum anwesend sind, von dem aus sie an der Videokonferenz teilnehmen.
Die Betriebsratsmitglieder versichern zu Protokoll, die übrigen Mitglieder unverzüglich zu unterrichten, sobald nicht teilnahmeberechtigte Personen den Raum betreten.
Der Betriebsratsvorsitzende verpflichtet sich, die Videokonferenz in dem Moment zu unterbrechen, in dem nicht teilnahmeberechtigte Personen einen Übertragungsraum betreten.
Die Kommunikationsanlage wird technisch so verschlüsselt, dass sich Unberechtigte nicht unbemerkt in die Videokonferenz einwählen können.
Der Betriebsratsvorsitzende fertigt die Sitzungsniederschrift, die das Beschlussergebnis und die Stimmenverhältnisse festhält, sowie die Anwesenheitsliste an und verschickt sie an die Teilnehmer der Betriebsratssitzung zwecks Unterschrift

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