Muster-Betriebsvereinbarung: So finden Sie sinnvolle Regelungen zur Vertrauensarbeitszeit

03. Februar 2026

Muster-Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit

Zwischen der … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens) wird folgende Betriebsvereinbarung zur Vertrauensarbeitszeit geschlossen.

Präambel

Arbeitgeber und Betriebsrat wollen mit der Möglichkeit der Vertrauensarbeit den Beschäftigten mehr Gestaltungsspielraum bei der individuellen Arbeitszeit einräumen. Persönliche Arbeitszeitwünsche und betriebliche Notwendigkeiten müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen. Das bedeutet auch, dass vereinbarte Ziele und Zeiten realistisch im Hinblick auf die Erreichbarkeit in der zur Verfügung stehenden Zeit sein müssen. Dies gelingt nur, wenn alle Beteiligten gewissenhaft mit den Möglichkeiten umgehen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Betriebsvereinbarung gilt in räumlicher Hinsicht für die Beschäftigten im Betrieb.

Sie gilt in persönlicher Hinsicht für alle in dem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sinne des § 5 BetrVG.

§ 2 Arbeitszeit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können ihre vertraglich geschuldete Arbeitszeit grundsätzlich frei an den Tagen Montag bis Freitag, jeweils zwischen … Uhr und … Uhr, erbringen.

Um sicherzustellen, dass die einzelnen Abteilungen in den Kernarbeitszeiten von … Uhr bis … Uhr erreichbar sind, stimmen sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Abteilung untereinander ab.

Erreichen sie keine Einigung, entscheidet die jeweilige Abteilungsleitung verbindlich.

Das grundsätzliche Wahlrecht der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeitszeit ist in diesem Fall eingeschränkt. Die Abteilungsleitung wird gegebenenfalls für eine gleichmäßige Einschränkung des Wahlrechts sorgen.

Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Betriebsgelände betreten oder verlassen, registrieren sie dies in dem elektronischen Zeiterfassungssystem. Soweit Arbeitszeiten außerhalb des Betriebsgeländes erfolgen, sind die Arbeitszeiten manuell zu erfassen.

§ 3 Höchstarbeitszeiten

Bei der Ausübung des Wahlrechts bezüglich der Lage der individuellen Arbeitszeiten werden die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die gesetzlichen Höchstarbeitszeiten von maximal 10 Stunden pro Tag einhalten. Außerdem werden sie nach Beendigung der Arbeit mindestens eine 11-stündige Ruhezeit einlegen.

§ 4 Pausen

Nach einer Arbeitszeit von 6 Stunden ist eine mindestens 30-minütige Pause einzulegen. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden ist die Arbeit für mindestens 45 Minuten zu unterbrechen. Die Pausen können in einzelne Abschnitte von mindestens 15 Minuten Dauer unterteilt werden.

§ 5 Abwesenheitszeiten

Auf Wunsch des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin ist eine ganztägige Freizeitnahme in Abstimmung mit der Abteilungsleitung möglich, wenn die betrieblichen Belange dies erlauben. Die wöchentliche Soll-Arbeitszeit reduziert sich dadurch nicht, die Zeiten sind an anderen Tagen im Rahmen des § 4 vor- oder nachzuarbeiten.

Für ganztägige bezahlte Abwesenheitszeiten (z. B. Arbeitsunfähigkeit, Urlaub, Weiterbildungsveranstaltung) erfolgt die Vergütung auf Basis der vereinbarten Wochenarbeitszeit pro Tag.

§ 6 Hinweispflichten

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unterrichten den Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ohne weitere Aufforderung, wenn sie feststellen, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben in deutlich kürzerer Zeit bewältigen, als dafür zur Verfügung steht.

§ 7 Überwachungspflichten Arbeitgeber/Arbeitgeberin

Der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin ist gesetzlich verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes im Hinblick auf die Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Pausen sicherzustellen. Er/sie erstellt dazu notwendige Dokumentationen.

§ 8 Salvatorische Klausel

Änderungen und/oder Ergänzungen sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung der Vertragsparteien. Dies gilt auch für diese Schriftformabrede.

Sollten Bestimmungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen hiervon unberührt.

§ 9 Inkrafttreten und Kündigung

Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit einer Frist von … Monaten schriftlich gekündigt werden. Die Betriebsvereinbarung wirkt auch nach ihrer Kündigung bis zum Abschluss einer ablösenden Vereinbarung zu dem Thema nach.

Ort, Datum, Unterschriften

Downloads zum Thema

Betriebsvereinbarung Vertrauensarbeitszeit
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!

Betriebsratsarbeit. Rechtssicher. Digital.

Transparent & nachvollziehbar - auch für neue Mitglieder.

Ihr sicherer BR-Arbeitsraum
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.