Als Betriebsrat haben Sie bei der Einführung von Schicht- und Nachtarbeit Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Sie werden diese vor allem nutzen, um für Ihre Kolleginnen und Kollegen optimale Bedingungen zu schaffen. Ein wichtiger Aspekt dabei ist die Gesundheit Ihrer Kollegen. Denn Schicht- und Nachtarbeit wirken sich anerkanntermaßen belastend auf den Organismus aus. Am besten regeln Sie einen Ausgleich in einer Betriebsvereinbarung.
Zwischen dem Betriebsrat der … und dem Arbeitgeber … wird folgende Betriebsvereinbarung zur Regelung des Nacht- und Schichtdienstes getroffen:
Präambel
Der Betriebsrat und der Arbeitgeber sind sich darüber einig, dass der Schichtdienst gesundheitlich mit zu den am stärksten belastenden Beschäftigungsformen zählt. Um den Schichtdienst so gesundheitsverträglich wie möglich zu gestalten, schließen der Betriebsrat und der Arbeitgeber diese Betriebsvereinbarung.
§ 1 Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich
Diese Betriebsvereinbarung gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Betriebs mit Ausnahme der leitenden Angestellten im Sinne des § 5 Abs. 3 BetrVG.
§ 2 Notwendigkeit
Die Betriebsparteien sind sich einig, dass der Schichtbetrieb für das Unternehmen unumgänglich ist. Der Einsatz von Aushilfen oder fremden Dienstleistern soll nicht in Schichtarbeit erfolgen. Ausnahmen von dieser Regel werden in jedem Einzelfall vorab mit dem Betriebsrat besprochen.
§ 3 Schichtzeiten
Gearbeitet wird im 3-Schicht-Modell von Montag bis Freitag.
Frühschicht: 7 Uhr bis 15 Uhr; Spätschicht: 15 Uhr bis 23 Uhr; Nachtschicht: 23 Uhr bis 7 Uhr
Für geleistete Spät- und Nachtschichten erhalten die Arbeitnehmer einen Zuschlag.
§ 4 Schichtplan
Die Arbeitnehmer werden den einzelnen Schichten zugeordnet. Der Schichtplan wird rollierend für jeweils 6 Monate festgelegt. Stellt der Betriebsrat fest, dass eine Anpassung des Schichtmodells erforderlich ist, nimmt er unverzüglich Gespräche mit dem Arbeitgeber auf. Der Arbeitgeber tritt seinerseits unverzüglich an den Betriebsrat heran, wenn er Änderungsbedarf feststellt.
§ 5 Pausen
Alle Arbeitnehmer haben während ihrer Schicht Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten.
§ 6 Schichtwechsel
Umsetzungen in eine andere Schicht sind grundsätzlich zu vermeiden. Kann der Arbeitgeber dies im Ausnahmefall nicht, muss dem betroffenen Arbeitnehmer eine erforderliche Umsetzung so früh wie möglich mitgeteilt werden. Richtwert ist dabei, dass dem Arbeitnehmer eine erforderliche Umsetzung mindestens 4 Wochen vorher mitgeteilt wird. Bei jeder Umsetzung hat der Arbeitgeber die persönlichen Belange des jeweiligen Beschäftigten zu berücksichtigen. Zudem hat er zunächst zu prüfen, ob es nicht passende Arbeitnehmer gibt, die die notwendige Umsetzung freiwillig durchführen.
§ 7 Härtefälle
Arbeitnehmer, die aus persönlichen (gesundheitlichen oder familiären) Gründen nicht am Schichtdienst teilnehmen können, müssen dem Arbeitgeber dies unverzüglich mitteilen. Die entsprechende Mitteilung muss schriftlich und unter Angabe der die Schichtarbeit ausschließenden Gründe erfolgen. Bei entsprechender Begründung wird der Mitarbeiter vom Schichtdienst befreit. Zudem sind Beschäftigte, die das 55. Lebensjahr vollendet haben und mindestens 10 Jahre ununterbrochen im kontinuierlichen Schichtdienst tätig waren, von der Verpflichtung zur Schichtarbeit freigestellt.
§ 8 Ärztliche Untersuchung & Verpflegung
Alle Arbeitnehmer werden vor Aufnahme der Schichtarbeit arbeitsmedizinisch durch den betriebsärztlichen Dienst untersucht. Folgeuntersuchungen finden jährlich statt.
Für Nacht- und eventuelle Wochenendschichten stellt der Arbeitgeber kostenlose Verpflegung mit Getränken zur Verfügung.
§ 9 Schlussbedingungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Betriebsvereinbarung unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht berührt.
Diese Betriebsvereinbarung tritt am Tag ihrer Unterzeichnung in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden. Die Betriebsvereinbarung wirkt bei einer Kündigung bis zum Abschluss einer neuen Vereinbarung nach.
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