Die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz – in erster Linie das Mutterschutzgesetz (MuSchG) – schützen schwangere Mitarbeiterinnen vor und nach der Geburt. Um den Mutterschutz berechnen zu können, ist ein guter Überblick über relevante Fristen, ihre Länge sowie mögliche Anwendungsfälle notwendig. Als Betriebsrat gehört es zu Ihren wichtigsten Aufgaben, die Einhaltung der Mutterschaftszeiten laufend zu überprüfen.
Wer hat Anspruch auf Mutterschutz?
Die Regelungen zum Mutterschutz finden auf alle schwangeren und stillenden Arbeitnehmerinnen, unabhängig vom konkreten Beschäftigungsverhältnis, Anwendung. Teilzeitarbeit, eine geringfügige Beschäftigung oder die Anstellung im Rahmen eines Praktikums wirken sich also nicht auf die Mutterschutzfristen aus. Auch Beamtinnen haben Anspruch auf Mutterschutz im Rahmen der dann geltenden Bestimmungen.
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber keinen Anspruch darauf, über die Schwangerschaft der Mitarbeiterin informiert zu werden. Dass diese Information aber auf der einen Seite notwendig ist und auf der anderen Seite frühzeitig übermittelt werden sollte, versteht sich von selbst. Schließlich muss der Arbeitgeber mit dem Ausfall der Beschäftigten planen – und hier gilt der Grundsatz: „Je früher, desto besser“.
Mutterschutz berechnen: Mutterschutzbeginn und Mutterschutzzeit – was gilt wann?
Um die Mutterschaftsfrist berechnen zu können, ist zunächst der prognostizierte Geburtstermin notwendig. Vor diesem Zeitpunkt gilt eine Frist von sechs Wochen, in der Arbeitnehmerrinnen in Mutterschutz gehen können. Nach der Entbindung beträgt die Mutterschutzfrist acht Wochen. Kommt das Kind vor dem errechneten Termin auf die Welt, hat dies auf die Dauer der Mutterschutzfrist keine Auswirkung. Sie beträgt insgesamt immer 14 Wochen.
Frauen können vor der Geburt auf die Mutterschutzfrist verzichten, nach der Geburt jedoch nicht. Sie dürfen in keinem Fall zur Weiterbeschäftigung gezwungen werden, sondern müssen – wenn überhaupt – freiwillig weiterarbeiten. Als Betriebsrat müssen Sie unverzüglich einschreiten, wenn Sie eine Missachtung dieser Pflichten des Arbeitgebers feststellen!
Weiterhin sind vor und während des Mutterschutzes diese Punkte zu beachten:
- Es besteht ein gesetzliches Kündigungsverbot während der gesamten Mutterschaftsfrist.
- Frauen dürfen während der gesamten Schwangerschaft keine Arbeiten verrichten, bei denen das Wohl des Kind, das der Frau oder die Gesundheit beider beeinträchtigt werden könnten.
- Bei Zwillingen, Mehrlingen, Behinderten- oder Fehlgeburten gelten weitere Vorschriften, etwa eine verlängerte Mutterschaftszeit oder zusätzliche Schonfristen.
- Anspruch auf Mutterschutz haben auch Arbeitnehmerinnen in der Ausbildung, Studentinnen im Studium oder Schülerinnen während der Schulzeit.

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Checkliste Teilzeittätigkeit während der Elternzeit
Das Mutterschaftsgeld: Anspruch und Höhe während der Schutzfristen
Mitarbeiterinnen haben während der Mutterschaftsfrist Anspruch auf besondere staatliche Leistungen, das sogenannte Mutterschaftsgeld. Es setzt sich aus Mutterschaftslohn, Arbeitgeber-Zuschüssen und Zahlungen der Krankenversicherung zusammen.
Die Höhe der zustehenden Leistungen hängt von der individuellen Beschäftigungssituation, dem Krankenversicherungsschutz sowie dem Einkommen ab. Insgesamt sollen Mutterschaftsleistungen das Einkommen der Frau während eines gesetzlichen Beschäftigungsverbotes absichern.
Fazit: Mutterschutz berechnen – Gesetzliche Vorgaben beachten
Arbeitgeber und Arbeitnehmerin haben bei den Mutterschaftsfristen verschiedene Rechte und Pflichten zu beachten. Als Betriebsrat sollten Sie insbesondere darauf achten, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingehalten und zustehende Sozialleistungen gewährt werden. Stellen Sie einen Verstoß fest, sollten Sie den Arbeitgeber darauf hinweisen und Ihre Kollegin bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche unterstützen.

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