Haben Sie diese unverzichtbaren Betriebsvereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber schon geschlossen?
Der Spezial-Informationsdienst „Betriebsrat aktuell“ liefert sie Ihnen Monat für Monat neu – auf nur 8 kompakten Seiten! PLUS alle wichtigen Änderungen, die Ihre Betriebsratsarbeit betreffen. Etwa hier:
- Fortbildungskosten: Welche oft von Arbeitgebern verwendeten Rückzahlungsklauseln unwirksam sind
- Ihr Arbeitgeber lehnt den Teilzeitantrag eines Kollegen ab: Warum das in den meisten Fällen nicht erlaubt ist – und wie Sie den Antrag als Betriebsrat durchbringen
- Muster-Betriebsvereinbarung Gefährdungsbeurteilung: So stellen Sie sicher, dass Ihr Arbeitgeber die Arbeitssicherheit nicht auf die leichte Schulter nimmt!
- Arbeitgeber will eine Arbeitszeiterfassung per Fingerabdruck: Können Sie das verhindern? Wann das erlaubt ist und wann nicht
- Wie weit geht der Sonder–Kündigungsschutz als Betriebsrat? Dieses neue Urteil wird Sie schockieren…
- Checkliste Mobbing: Wo verläuft die Grenze zwischen echtem Mobbing und schlichten Unhöflichkeiten? In 60 Sekunden haben Sie die Antwort und können einschreiten
Mit „Betriebsrat aktuell“ sind Sie selbst dann noch abgesichert und können richtig und rechtssicher reagieren, wenn es „Knall auf Fall“ kommt:
Hätten Sie gedacht, dass Sie als Betriebsrat in jedem Einzelfall zu unterrichten und zu beteiligen sind, wenn (etwa wegen Corona) außerbetriebliche Arbeitsplätze (Homeoffice etc.) eingerichtet werden?
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WICHTIG: Natürlich gehört „Betriebsrat aktuell“ zur Pflichtausstattung des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss die Kosten hierfür ohne Wenn und Aber übernehmen (§ 40 Abs. 2 BetrVG).

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