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Grundlagen des Aufhebungsvertrages: Alles, was Sie wissen müssen!

02. January 2023

Ein Aufhebungsvertrag ist meist die beste Lösung, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Wenn Sie sich als Betriebsrätin oder Betriebsrat im Unternehmen nicht mehr wohlfühlen, können Sie sich so schnell von Ihrem Arbeitgeber trennen. Doch was konkret sind eigentlich die Unterschiede zwischen Aufhebungsvertrag und Kündigung? In diesem Artikel erklären wir Ihnen die Basics, die Sie wissen müssen

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Die Aufhebungsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welcher zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt. Durch ihn wird ein Schuldverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stillgelegt.

Diese Art der Beendung des Arbeitsbeziehung nutzen Arbeitgeber vor allem dann, wenn sie sich nicht sicher sind, ob eine Kündigung rechtlich wirksam wäre. Wichtig ist jedoch, dass Sie Ihr Arbeitgeber nicht dazu drängen darf, einen Aufhebungsvertrag aufzusetzen. Hier gilt das Gebot des fairen Handelns.

Der Aufhebungsvertrag ist immer eine freiwillige Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, entgegen der klassischen Kündigung. Als Betriebsrätin oder Betriebsrat sollten Sie sich niemals unter Druck setzen lassen, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen.

Inhalt & Vorgaben des Aufhebungsvertrages

In einem Aufhebungsvertrag müssen alle Ansprüche genau geregelt werden. In der Vereinbarung müssen folgende Punkte geklärt beziehungsweise Unterlagen angefügt werden:

  • Ein Arbeitszeugnis nach § 630 BGB
  • Klausel zur Verhinderung einer Sperrzeit beim ALG I
  • Regelungen zur Auslauffrist oder eine sofortige Freistellung
  • Urlaubsansprüche sowie Auszahlung eventueller Überstunden
  • Lohn- und Sonderzahlungsansprüche wie etwa das Weihnachtsgeld
  • Fallenlassen der Vorwürfe bei sonstiger fristloser Kündigung
  • Regelung einer eventuellen Abfindung

In einem Aufhebungsvertrag ist immer die Schriftform nötig, denn sonst verliert dieser seine Gültigkeit (§ 623 BGB). Zudem sind auf beiden Ausführungen des Dokuments jeweils auch beide Originalunterschriften nötig, also die des Arbeitgebers und auch die des Arbeitnehmers.

Ausnahme: Sollten mehrere identische Ausführungen erstellt werden, reicht die Unterschrift jeder Partei auf dem jeweils für den anderen bestimmten Exemplar. Diese Regelung gilt nach § 126 Abs. 2 BGB für jeden Vertrag mit Schriftformerfordernis.

In jedem Aufhebungsvertrag können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst festlegen, wann das Verhältnis beendet wird. Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt hier nicht und kann beliebig verkürzt oder verlängert werden.

Für den Inhalt gibt es eine einfache Grundregel: Neben den oben genannten Punkten sollten Sie lieber zu viel erwähnen als zu wenig. Wenn es später zu Rechtsstreitigkeiten kommt, sind Sie so auf der sicheren Seite.

Vor- und Nachteile des Aufhebungsvertrages

Für Sie als Betriebsrat hat der Aufhebungsvertrag verschiedene Vor- und Nachteile. Ausschlaggebend ob sich der Aufhebungsvertrag lohnt, ist immer Ihre persönliche Situation.

Vorteile:

  • Wenn Sie sich in Ihrem Unternehmen nicht mehr wohlfühlen oder es zu anderen Komplikationen kommt, können Sie sich mit einem Aufhebungsvertrag früh von Ihrem Arbeitgeber trennen. So ist es beispielsweise auch schneller möglich, in eine andere Stelle zu wechseln
  • Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie beim Aufhebungsvertrag immer ein Mitsprachrecht. Bei einer regulären, einseitigen Kündigung müssten Sie sich an die gesetzlichen Vorgaben halten und wären stark eingeschränkt
  • Ein Aufhebungsvertrag ist immer auch ohne ein Vorliegen der rechtlichen Kündigungsgründe möglich. Er ist also beispielsweise auch mit einer Schwangeren oder sich in Elternzeit befindenden Person möglich und muss sich nicht an die Vorgaben einer Kündigung halten

Nachteile:

  • Nach § 159 Abs. 1 Nr. SGB III können Sie als Arbeitnehmer nach dem Aufhebungsvertrag bis zu 12 Wochen vom Arbeitslosengeld gesperrt werden
  • Es könnte passieren, dass die Abfindung mit dem Arbeitslosengeld verrechnet wird (§ 158 SGB II)

Das waren die wichtigsten Grundlagen des Aufhebungsvertrages. Wann und ob er sich lohnt, das muss immer im Einzelfall abgeklärt werden. Durch diesen Artikel wissen Sie jedoch schon einmal über die Basics Bescheid und sind auf den Ernstfall vorbereitet!

Aufhebungsvertrag Beschäftigungsende Kündigung
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