In großen Unternehmen ist heute ein Datenschutzbeauftragter unausweichlich. Die Menge an einzuhaltenden Vorschriften ist schier unendlich, und um hohen Schadenssummen und rechtlichen Konsequenzen zu entgehen, benötigt es erfahrenes Fachpersonal. Doch was genau sind eigentlich die Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten? Und warum bekommt er einen besonderen Kündigungsschutz zugeschrieben? Diese Fragen klären wir in diesem Artikel!
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
Ein Datenschutzbeauftragter dient in gewisser Weise der Selbstkontrolle eines Unternehmens. Er selbst trifft keinerlei Entscheidungen, was den Datenschutz angeht, Einschränkungen seiner Arbeit sind aber ebenfalls unzulässig. Für den Datenschutz verantwortlich sind also weiter die Vorgesetzten des Datenschutzbeauftragten, er kontrolliert diese lediglich und korrigiert im Notfall. Die Hauptaufgabe des Datenschutzbeauftragten ist die Sicherstellung der Vertraulichkeit personenbezogener Daten aller Art.
Für den Beruf eines Datenschutzbeauftragten ist viel Fach- und Hintergrundwissen erforderlich. Je komplexer die Vorgänge in einem Unternehmen sind, umso mehr Arbeit hat auch der Datenschutzbeauftragte bei seinen Überprüfungen. Seine Aufgaben sind unter anderem:
- Bildung & Prävention: Er klärt die Führungsebene sowie die Angestellten eines Unternehmens über datenschutzrechtliche Pflichten auf. Hier kann beispielsweise der Versand regelmäßiger Info-Mails zum Datenschutz sinnvoll sein, da sich viele Regelungen schnell ändern
- Überwachung & Kontrolle: Der Datenschutzbeauftragte überwacht alle Vorgänge, in denen personenbezogene Daten verwendet werden. Dies beginnt bei der Bewerbung eines zukünftigen Mitarbeiters und führt bis zur Zuweisung von Zuständigkeiten. An der Menge der Mitarbeiter in einem Unternehmen lässt sich gut erkennen, mit wie viel Aufwand dies verbunden ist
- Erstellung von Richtlinien: Der Datenschutzbeauftragte erstellt individuelle Richtlinien & Vorgaben für ein Unternehmen. Dazu gehören etwa Datenschutzerklärungen oder die Erfüllung von Informationspflichten
- Mitarbeiterkontrollen: Da an vielen Arbeitsplätzen private Mail oder Internetnutzung verboten ist, muss der Arbeitgeber diese Richtlinie kontrollieren. In diese Kontrollen wird der Datenschutzbeauftragte einbezogen
Dies sind nur einige Beispiele aus dem Alltag eines Datenschutzbeauftragten. Der Beruf ist sehr vielseitig und lässt sich kaum genau eingrenzen, besonders in Unternehmen mit vielen sensiblen Personendaten.
Kündigungsschutz des Datenschutzbeauftragten
Wenn ein Unternehmen einen internen Datenschutzbeauftragten einstellt, kann es schnell zu Interessenkonflikten kommen. Oftmals ist die Abwägung zwischen Wirtschaftlichkeit und Datenschutz ein großer Streitpunkt. Doch ist es möglich, einen Datenschutzbeauftragten zu kündigen?
Datenschutzbeauftragte erhalten einen besonderen Kündigungsschutz. Sie können also nicht ohne weiteres im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ordentlich gekündigt werden. Eine Kündigung ist nur dann möglich, wenn ein ,,wichtiger Grund“ vorliegt. Die Bezeichnung ,,wichtiger Grund“ ist hierbei im Gesetzestext nicht klarer definiert und lässt dem Arbeitgeber damit einiges an Spielraum für Ermessensentscheidungen. Ein Grund für die Kündigung wäre allerdings das wiederholte Verletzen von Dienstpflichten, wenn dem Unternehmen dadurch ein Schaden entsteht. In einem solchen Fall kann der Datenschutzbeauftragte auch außerordentlich gekündigt werden.
Externe Datenschutzbeauftragte genießen keinen Kündigungsschutz. Auch wenn kein wichtiger Grund im Sinne des Gesetzes vorliegt, kann der Betrieb den Beauftragten wieder von seinen Aufgaben entbinden.
In vielen Unternehmen gehört diese Position mittlerweile zum Standard, denn er sorgt für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der der DSGV. Je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens ist der Betrieb sogar verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten einzustellen.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!