Smart BR Logo

Betriebsbedingte Kündigung: Wann sie möglich ist & was Sie beachten sollten

04. März 2023
Eine Kündigung für Arbeitsplatz oder Abonnement in deutscher Sprache

Eine betriebsbedingte Kündigung passiert oft plötzlich und kann große Auswirkungen für Sie als Betriebsrat haben. Doch vielen Menschen ist bis heute noch unklar, wann eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden darf und was Ihnen dann als Arbeitnehmer zusteht. In diesem Artikel schauen wir uns daher die Grundlagen rund um dieses Thema an!

In diesen Fällen ist eine betriebsbedingte Kündigung möglich

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) regelt genau, in welchen Fällen eine betriebsbedingte Kündigung möglich ist. Alle diese Gründe sind dringende betriebliche Ereignisse, die einer Weiterbeschäftigung entgegenstehen. Zu den Gründen für eine betriebsbedingte Kündigung zählen unter anderem:

  • Betriebliche Neustrukturierungen, welche zu Personalabbau führen
  • Rückgang der Auftragslage, die das Unternehmen zwingt, Mitarbeiter zu entlassen
  • Einführung neuer Technologien, die bestimmte Arbeitsplätze ersetzen
  • Verlust von wichtigen Aufträgen & Kunden, was die Geschäftszahlen schwächt
  • Schließung von Standorten oder Niederlassungen, was zu einem Personalüberhang führt

Sowohl innerbetriebliche als auch außerbetriebliche Ursachen können Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung sein. Ein außerbetrieblicher Grund fühlt sich für Sie als Betriebsrat etwas ,,besser“ an, da das Unternehmen hier gezwungen ist, Mitarbeiter zu entlassen. Das wäre beispielsweise dann der Fall, wenn sich die Nachfrage auf dem Markt verringert.

Die innerbetriebliche Kündigung ist dagegen immer etwas schwerer, denn hier muss der Unternehmer einen moralischen Mittelweg finden. Allerdings kann diese innerbetriebliche Kündigung auch als Grundlage für weitere Kündigungen genutzt werden und ist so in vielen Fällen eventuell etwas mehr nachvollziehbar.

Wann ist der besondere Kündigungsschutz für mich als Betriebsrat anwendbar?

Wichtig: Wenn der Arbeitgeber Mitarbeiter betriebsbedingt kündigen will, dann muss er dabei auch soziale Aspekte nach dem Kündigungsschutzgesetz berücksichtigen. Hierbei greift für bestimmte Arbeitnehmer der besondere Kündigungsschutz, beispielsweise in diesen Fällen:

Wenn die Wartezeit erfüllt ist. Dein Arbeitsverhältnis muss in demselben Betrieb oder Unternehmen mindestens sechs Monate bestanden haben, wie es in § 1 Absatz 1 des Kündigungsschutzgesetzes festgelegt ist. Diese Wartezeit beginnt mit dem Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme, wann der eigentliche Arbeitsvertrag unterschrieben wurde, ist nicht entscheidend

Je nach Größe des Unternehmens. Das Kündigungsschutzgesetz greift nur bei Unternehmen mit einer bestimmten Anzahl an Mitarbeitern. Seit 2004 ist geregelt, dass sich nur Unternehmen darauf berufen können, welche mehr als zehn Mitarbeiter haben. Mitarbeiter in Teilzeit zählen in dieser Rechnung als 0,5 Mitarbeiter. Sollte das Arbeitsverhältnis bereits vor 2004 geschlossen worden sein, gilt der Kündigungsschutz bereits ab fünf Mitarbeitern

Rangfolge bei der betriebsbedingten Kündigung

Auch bei einer betriebsbedingten Kündigung darf der Arbeitgeber nur dem Mitarbeiter kündigen, der am wenigsten schutzbedürftig ist. Aus diesem Grund muss er innerhalb der Mitarbeiter eine Rangfolge aufstellen, welche sich nach sozialen Aspekten richtet. Die Kriterien sind in § 1 Absatz 2 Satz 1 des Kündigungsschutzgesetzes festgelegt:

  • Lebensalter
  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • Schwerbehinderung
  • Unterhaltspflichten wie verheiratet und Kinder

Alle diese Daten sind innerhalb des Vergleichs gleichrangig und der Arbeitgeber muss deshalb zwischen seinen Angestellten vergleichen. Viele Unternehmen entwickeln daher eigene betriebsinterne Richtlinien, die bei der Auswahl der zu entlassenden Mitarbeiter helfen sollen.

Wichtig: Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie immer die Möglichkeit, diese innerbetrieblichen ,,Auswahlverfahren“ mitzubestimmen oder abzulehnen, wenn diese Ihnen nicht fair vorkommen.

Wann steht Ihnen als Betriebsrat eine Abfindung zu?

Der Arbeitgeber kann dem Arbeitnehmer kündigen und anbieten, dass dieser eine Abfindung bekommt, wenn er keine Kündigungsschutzklage erhebt. Hierbei ist gesetzlich geregelt, wie viel er dabei anbieten muss. Ein halbes Monatsgehalt steh Ihnen pro Beschäftigungsjahr zu, ab sechs Monaten ist immer auf das volle Beschäftigungsjahr zu runden.

Das waren die wichtigsten Grundlagen zum Thema ,,betriebsbedingte Kündigung“. Wir hoffen, wir konnten Ihnen die Angst vor einem solchen Ereignis etwas nehmen und Sie wissen nun, was im Ernstfall zu tun ist!

betriebsbedingt Kündigung Kündigungsgründe
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.