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Frage: Einer unserer Kollegen hat sein Arbeitsverhältnis Ende Februar zum 30.6.2022 gekündigt. Im vergangenen Monat hat unser Arbeitgeber nun eine Corona-Prämie in Höhe von 600 € ausgezahlt. Den Kollegen, der im Juni wegen seiner Eigenkündigung aus dem Unternehmen ausscheidet, hat er dabei nicht bedacht. Ist das rechtmäßig?
Maßgeblich ist die Vereinbarung
Antwort: Dafür, ob Ihr Arbeitgeber den Kollegen bei der Prämienzahlung auslassen durfte, kommt es letztlich auf die jeweilige Vereinbarung an. Bei den Corona-Prämien handelt es sich um Sonder– bzw. Einmalzahlungen. Maßgeblich ist dementsprechend der Zweck.
Tipp: Setzen Sie sich für Ihren Kollegen ein
Sollte es bei Ihnen an einer klaren Regelung mangeln, setzen Sie sich mit dem Argument, die Prämien würden in der Regel für die bereits geleistete Arbeit ausgezahlt, dafür ein, dass der Kollege die Prämie ebenfalls erhält. Anders könnte es allerdings aussehen, wenn Ihr Arbeitgeber die Prämie und ggf. deren Rückzahlung mit jedem Einzelnen Ihrer Kolleginnen und Kollegen wirksam vereinbart. Dann gilt das vertraglich Vereinbarte.
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