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Gesetzliche Pausenregelungen und ihre Bedeutung für den Betriebsrat

15. November 2023

Sie kennen es sicher selbst – ab einer gewissen Zeit vor dem Bildschirm fällt es schwer, sich noch zu konzentrieren. Die Augen werden schwer und der Fokus lässt nach. Effektives Arbeiten ist nicht mehr möglich. Die gesetzlichen Pausenzeiten sind maßgebend, wenn es um die Gesundheit und Zufriedenheit der Mitarbeiter geht. Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie hier ein wesentliches Mitspracherecht.

Die gesetzliche Pausenregelung: Grundlagen

In Deutschland regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) die Pausenzeiten für Arbeitnehmer. Gemäß § 4 dieses Gesetzes müssen Arbeitnehmer ab einer Arbeitszeit von sechs Stunden bis zu neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten machen. Beträgt die Arbeitszeit mehr als neun Stunden, muss die Pause mindestens 45 Minuten dauern.

Wie die Pausen platziert werden, kann der Arbeitgeber festlegen. In der Regel finden sie genau zur Hälfte des Arbeitstages statt, um eine angemessene Erholung zu gewährleisten. Bei den gesetzlichen Pausenzeiten handelt es sich immer um Mindestanforderungen, der Arbeitgeber darf diese auch verlängern. Wichtig ist dabei, dass arbeits- oder tarifvertragliche Vereinbarungen nicht verletzt werden.

Die Rolle des Betriebsrates bei der Einhaltung gesetzlicher Pausenzeiten

Der Betriebsrat in einem Unternehmen spielt eine wesentliche Rolle, wenn es um die Gesundheit der Mitarbeiter und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht. In § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ist geregelt, dass der Betriebsrat bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit und auch bei der Verteilung der Pausen mitzubestimmen hat.

Zudem spielt der Betriebsrat auch in folgenden Punkten bei der Arbeitszeitgestaltung eine Rolle:

  • Information: Der Betriebsrat muss die Arbeitnehmer über gesetzliche Pausenzeiten informieren oder sicherstellen, dass der Arbeitgeber dies tut Mitbestimmung: Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Arbeitszeit, einschließlich der Pausenzeiten. Sie können Vorschläge mit einbringen oder auch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber führen
  • Überwachung: Der Betriebsrat muss überwachen, dass die gesetzlichen Pausenzeiten von allen Beschäftigten eingehalten werden. Nur so kann die Gesundheit der Angestellten garantiert bleiben
  • Mitwirkung: Bei Betriebsvereinbarungen kann Betriebsrat mitwirken, auch in Bezug auf Pausenregelungen. Hier können auch Pausenzeiten vereinbart werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen, wenn dies im Interesse der Arbeitnehmer ist
  • Vertretung: Der Betriebsrat vertritt immer auch die Interessen der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber. Wenn es zu Unstimmigkeiten oder Konflikten bei den Pausenzeiten kommt, vermittelt der Betriebsrat

Wie Sie sehen, hat der Betriebsrat eine wichtige Rolle bei der Gestaltung gesetzlicher Pausenzeiten inne. Sollte es zu einer Nichteinhaltung kommen, kann das nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch die Gesundheit der Mitarbeiter beeinträchtigen. Daher ist die Rolle des Betriebsrats bei den Pausenzeiten nicht zu unterschätzen.

Arbeitszeit ArbZG Pausen
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