In diesem Jahr machen sich die steigenden Preise bemerkbar wie noch nie zuvor. Durch die Corona-Krise und den Krieg in der Ukraine werden fast alle Lebensmittel und Rohstoffe teurer. Um diesen Preissteigerungen zumindest etwas entgegenzuwirken, gibt es im Jahr 2022 einige Gesetzesänderungen zugunsten der Arbeitnehmer in Deutschland. Auch Minijobber profitieren von neuen Regelungen. Wir haben die wichtigsten Punkte für Sie zusammengefasst.
Stufenweise Erhöhung des Mindestlohns
Bereits in den vergangenen Jahren wurde der gesetzliche Mindestlohn stufenweise erhöht. Während er bei seiner Einführung noch bei 8,50 Euro lag, waren es 2021 bereits 9,60 Euro pro Stunde. In den Jahren 2021 und 2022 wird er nun sogar mehrmals erhöht, auch in diesem Jahr müssen Arbeitgeber Ihren Angestellten noch einmal einen höheren Stundenlohn ausbezahlen. Ab dem 01.07. steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 10,45 Euro brutto pro Stunde. Diese Regelung gilt auch für Minijobber.
Doch diese Gehaltserhöhung ist nicht die letzte in diesem Jahr: Ab dem 1. Oktober steigt der Stundenlohn erneut auf 12 Euro an. Diese Erhöhung gilt sowohl bei Anstellungen im gewerblichen als auch im privaten Bereich. Beispielsweise müssen Sie ab Oktober also auch Ihrer privaten Haushaltshilfe mindestens 12 Euro pro Stunde zahlen.
Mit dieser Maßnahme versucht die Bundesregierung, die steigende Inflation auszugleichen und finanziell schwache Menschen zu unterstützen. Wie lange die Erhöhung des Mindestlohns bei den weiter steigenden Preisen bemerkbar ist, lässt sich aktuell nicht sagen, Experten vermuten jedoch, dass es nur ein ,,Tropfen auf den heißen Stein“ ist.
Mehr Geld für Minijobber
Mit der neuen Mindestlohnregelung ab dem 1. Oktober ändert sich auch die Verdienstgrenze für Minijobber. Bisher regelte das Gesetz, dass Minijobber nur maximal 450 Euro pro Monat verdienen durften, um nicht sozialversicherungspflichtig zu sein. Der Arbeitgeber muss seine geringfügig Beschäftigten also nur bei der Minijobzentrale, nicht bei der gesetzlichen Krankenversicherung anmelden.
Diese Grenze wird ab Oktober an den steigenden Mindestlohn angepasst, und beträgt ab dann 520 Euro im Monat. Die maximale Arbeitszeit beläuft sich dann auf 43 Stunden im Monat. Wichtig: In diesem Einkommen sind keine Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld mit eingerechnet, sollte der Arbeitgeber etwas in diese Richtung auszahlen wollen, müssen die Stunden reduziert werden, um die Einkommensgrenze nicht zu überschreiten.
Doch was passiert bei Überschreitung der 520-Euro-Grenze? Sollten Sie als Arbeitnehmer mehr verdienen als die gesetzliche Minijob-Grenze, dann ist Ihr Betrieb verpflichtet Sie bei der gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Ihr Minijob wird dann zu einem sogenannten Midi Job. Wichtig hierbei ist, dass die Überschreitung nicht nur gelegentlich, sondern regelmäßig auftritt. Sollten Sie also in einem Monat ausnahmsweise einige Stunden mehr gearbeitet haben, besteht noch kein Grund zur Sorge!
Tipp: Auch Minijobber haben Anspruch auf die Energiepreispauschale
Als die Bundesregierung im Mai Ihr Entlastungspaket für die Bürger vorstellte, dachten viele, dass geringfügig Beschäftigte leer ausgehen werden, da Ihr Einkommen unter der Steuerfreigrenze liegt. Dem ist aber nicht so, denn auch als Minijobber haben Sie Anspruch auf einmalig zusätzliche 300 Euro. Ausschlaggebend hierfür ist lediglich, dass Ihr Minijob Ihr erstes Dienstverhältnis ist. Dies müssen Sie dem Arbeitgeber in einem formlosen Brief schriftlich bestätigen, so soll eine doppelte Auszahlung bei mehreren Minijobs vermieden werden.
Die sogenannte Energiepreispauschale wird nicht mit in die Minijob-Grenze eingerechnet, ist also ein fast ein zusätzliches Gehalt.
Das waren die wichtigsten Änderungen für dieses Kalenderjahr. Im Juni 2023 soll bereits die nächste Mindestlohnerhöhung folgen. Wie hoch diese ausfallen wird, ist allerdings noch nicht bekannt. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden!

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