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Echter Mehrwert für Ihre Kollegen: Diese Möglichkeiten hat der Arbeitgeber

29. Juni 2022

Arbeitgeber denken sich immer neu Möglichkeiten aus, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an den Betrieb zu binden bzw. sie überhaupt erst zu gewinnen. Als Betriebsrat dürfen Sie hier durchaus skeptisch sein und sollten unter anderem darauf achten, dass Bewerbern nicht „das Blaue vom Himmel“ versprochen wird. Allerdings sollten Sie den Arbeitgeber auch unterstützen, wenn er eine wirklich gute Idee in den Raum wirft. Wir zeigen, welche das sein könnten.

Die betriebliche Krankenversicherung

Die meisten Leserinnen und Leser wissen, wie lückenhaft die Absicherung durch die gesetzliche Krankenversicherung ist. Egal ob beim Kauf von Sehhilfen, Medikamenten oder bei Aufenthalten im Krankenhaus: Fast überall werden mehr oder weniger hohe Zuzahlungen fällig. Die Folge ist, dass immer mehr Menschen private Zusatzversicherungen abschließen, um diese Deckungslücken der gesetzlichen Kasse zu schließen.

Der Arbeitgeber kann hier mit der betrieblichen Krankenversicherung einen echten Mehrwert schaffen. Diese Versicherung „bündelt“ Zusatzversicherungen, die Ihre Kolleginnen und Kollegen sonst privat abschließen und aus eigener Tasche bezahlen müssten. Für den Arbeitnehmer ist die ergänzende Leistung des Arbeitgebers kostenfrei und muss in der Regel auch nicht als Sachbezug versteuert werden.

Je nach Umfang der Versicherung ermöglicht sie Ihren Kollegen, den Status eines Privatpatienten zu erreichen – ohne auch nur einen einzigen Cent mehr für die Krankenversicherung zahlen zu müssen. Damit ist die bKV eine sinnvolle und in nahezu allen Fällen unterstützenswerte Maßnahme des Arbeitgebers, denn sie bietet Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen echten Mehrwert!

Tipp: Auch wenn die Leistung für den Arbeitnehmer in der Regel steuerfrei ist, kann der Arbeitgeber die Beiträge in voller Höhe von der Steuer absetzen. Neben der Mitarbeiterbindung gibt es also auch einen monetären Mehrwert.

Die betriebliche Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur einen unzureichenden Schutz. Denn Sie leistet nur, wenn Ihren Kolleginnen und Kollegen auf der Arbeit oder dem Arbeitsweg etwas passiert. Keinerlei Leistungen erhalten sie hingegen, wenn sich ein Unfall im privaten Umfeld ereignet – statistisch kommt es gerade hier aber zu den meisten Unfällen.

Viele Arbeitnehmer schließen daher eine private Unfallversicherung ab, für die je nach Tarif schnell mehrere hundert Euro pro Jahr fällig werden. Auch hier kann der Arbeitgeber unterstützend eingreifen und sich mit einer betrieblichen Unfallversicherung für einen Gruppentarif entscheiden. Es werden also alle Arbeitnehmer des Betriebs gleichzeitig versichert.

Der Vorteil der betrieblichen Unfallversicherung: Sie leistet bei allen Unfällen im Inland, im Ausland, auf der Arbeit und in der Freizeit. Die Leistung besteht im Fall der Fälle aus einer hohen Einmalzahlung, wobei der Arbeitgeber weitere Leistungen – etwa eine Zusatzrente – versichern kann. Durch den kollektiven Aufbau der Versicherung ist es in der Regel nicht möglich, die betriebliche Unfallversicherung auf jeden Beschäftigten individuell zuzuschneiden.

Auch die Beiträge für eine betriebliche Unfallversicherung sind durch ihre betriebliche Veranlassung als Betriebsausgaben steuerlich absetzbar. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist die Leistung in der Regel steuerfrei, da sie die Freigrenze des § 8 Abs.2 EStG nicht übersteigt.

Betriebliche Altersvorsorge

Der Klassiker unter den betrieblichen Zusatzleistungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist unbestritten die betriebliche Altersvorsorge. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten für Arbeitgeber und Beschäftigte, etwa:

  • Den Abschluss einer Direktversicherung
  • Einzahlung in eine Pensionskasse
  • Pensionszusage durch den Arbeitgeber
  • Ergänzende Vermögenswirksame Leistungen

Seit der Reform des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, ihrem Arbeitnehmer zu ermöglichen, einen Teil des Gehalts in Altersvorsorgebeiträge umzuwandeln (Entgeltumwandlung). Als Betriebsrat sollten Sie ein wachsames Auge darauf haben, ob der Arbeitgeber auf entsprechende Anliegen Ihrer Kolleginnen und Kollegen auch tatsächlich eingeht!

Fazit: Arbeitgeber haben immer mehr Möglichkeiten zur Mitarbeiterbindung

In Zeiten eines spürbaren Fachkräftemangels suchen Arbeitgeber nach Möglichkeiten, die richtigen Leute zu finden und ans Unternehmen zu binden. Hier sollten Sie sich als Betriebsrat nicht in den Weg stellen, sondern sinnvolle Vorschläge des Arbeitgebers unterstützen und selbst welche einbringen. Denn am Ende haben beide Seiten etwas davon, wenn frischer Wind im Unternehmen weht – versprochen!

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