Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) werden Betriebe ihrer sozialen Verantwortung gegenüber Mitarbeitern gerecht und tragen aktiv zum Ausgleich der drohenden Rentenlücke vieler Arbeitnehmer bei. Gleichzeitig winken satte Steuer- und Sozialabgabenersparnisse und eine steigende Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt. Allerdings muss die optimale bAV auf das Unternehmen und den Bedarf der Mitarbeiter zugeschnitten und mit Ihnen als Betriebsrat abgesprochen werden.
Funktionsweise und Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Bei der betrieblichen Altersvorsorge geht es darum, Mitarbeiter beim Aufbau von zusätzlichem Vermögen für ihren Ruhestand zu unterstützen. Sinn und Zweck einer bAV ist, die Rentenlücke weitestgehend zu schließen und auch im Alter einen gewissen Wohlstand sicherzustellen.
Aus Sicht des Arbeitgebers bietet die bAV diverse Vorteile:
- Höhere Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt.
- Bindung von Mitarbeitern ans Unternehmen.
- Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit.
- Steuer- und Sozialabgabenvorteile.
Aber auch und vor allem Arbeitnehmer profitieren. Denn mit der Unterstützung des Betriebs und gleichzeitigen Steuervorteilen lässt sich eine zusätzliche Altersvorsorge um einiges günstiger aufbauen als mit rein privaten Lösungen.
Allerdings sollten Sie bei der geplanten Einführung betrieblicher Altersvorsorge-Lösungen dennoch hellhörig werden. Denn nicht jedes Vorsorgemodell eignet sich für jede Unternehmensstruktur. Insbesondere müssen Kosten und Nutzen sorgfältig gegeneinander abgewogen werden, damit Arbeitnehmer am Ende nicht draufzahlen.
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Übersicht Vor- und Nachteile der bAV-Möglichkeiten
Welche Ansprüche haben Arbeitnehmer?
Nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) haben Angestellte einen Anspruch auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Dabei wird ein Teil des monatlichen Bruttolohns in Altersvorsorge-Beiträge „umgewandelt“ und damit vom Gehalt abgezogen. Die reduzierte Bruttovergütung führt dazu, dass weniger Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig werden. Damit fahren Arbeitnehmer meistens günstiger, da diese Beiträge sonst aus dem Nettolohn gezahlt werden müssten.
Anspruch auf die Entgeltumwandlung haben Mitarbeiter, die diese Voraussetzungen erfüllen:
- Rentenversicherungspflicht besteht.
- Unbefristeter oder befristeter, fester Arbeitsvertrag.
Die Hürden sind also gering. Seit einer Gesetzesreform 2019 kommt zur Pflicht zur Entgeltumwandlung der Anspruch des Arbeitnehmers auf einen Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der eingezahlten Beiträge. Dieser kann auf Ebene des Betriebs steuerlich geltend gemacht werden und würde selbst ohne Steuervorteil durch die bei der Entgeltumwandlung eingesparten Abgaben kompensiert werden.
Weitere Leistungen: VLs und Co.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichten gewähren viele Arbeitgeber sogenannte Vermögenswirksame Leistungen (VLs), die wie ein „Bonusgehalt“ ausgezahlt werden. Die Beträge müssen nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) aber zweckgebunden, etwa für die Besparung einer privaten Rentenversicherung oder eines Fondssparplans, genutzt werden.
! Achtung: Voraussetzung für die steuerliche Begünstigung von VLs ist, dass die gewählte Anlageform mindestens sechs Jahre läuft. Wird der Vertrag vorher aufgelöst, entfallen die Vorteile wieder.
Unsere Empfehlung für Betriebsräte
Bei der bAV gibt es zahlreiche Vorsorgemöglichkeiten – von der Direktversicherung über Pensions- und Unterstützungskassen bis hin zu Pensionszusagen. Nicht jede Form ist für jedes Unternehmen geeignet, wobei immer die Bedürfnisse der Mitarbeiter im Vordergrund stehen sollten.
Als Betriebsrat treten Sie am besten in den direkten Dialog mit dem Arbeitgeber und versuchen, die Unternehmensleitung von den Vorteilen der gewählten Anlageform zu überzeugen. In den meisten Fällen sind Direktversicherungen durch die breite Produktauswahl und zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten die beste Wahl für Mitarbeiter. Dazu gehört unter anderem das Kapitalwahlrecht, durch das Ihre Kollegen später selbst zwischen Rente und einmaliger Auszahlung entscheiden.
Fazit: bAV-Lösungen sind fast immer eine gute Wahl
Durch zahlreiche steuerliche Vorteile und die breite Produktpalette ist die betriebliche Altersvorsorge für die meisten Arbeitnehmer sinnvoll. Das gilt umso mehr, wenn das Unternehmen Vermögenswirksame Leistungen auszahlt oder die Beiträge zur Altersvorsorge direkt übernimmt. Als Betriebsrat ist es hier Ihre Aufgabe, sinnvolle Vorschläge einzubringen und den Arbeitgeber von der optimalen Lösungen für seine Angestellten zu überzeugen.

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