Smart BR Logo

Was tun, wenn der Arbeitgeber gegen eine Betriebsvereinbarung verstößt?

08. Juni 2020
The judge hammer lies on table in debate room for fair judgments economic notions of violations legal system fraud and punishment

An eine Betriebsvereinbarung sind Arbeitgeber wie Betriebsrat gebunden, auf die Arbeitsverhältnisse wirkt sie quasi wie ein Gesetz. Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag im Sinne des bürgerlichen Rechts dar, der zwischen Ihnen als Betriebsrat und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird, und aus dem unmittelbare Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Betriebsrat entstehen.

Verträge sind einzuhalten, eine Betriebsvereinbarung auch.

Das schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor.

Stellen Sie nun fest, dass der Arbeitgeber gegen eine Vereinbarung verstößt, suchen Sie am besten sofort das Gespräch mit ihm. Ziel ist es, herauszufinden, ob der Verstoß absichtlich erfolgte – oder nur aus Versehen.

War es ein Versehen, sollte mit dem Gespräch alles erledigt sein. War es Absicht, müssen Sie handeln.

Machen Sie ihm klar: „Wir ziehen vor das Arbeitsgericht, wenn Sie nicht doch noch einlenken.“ Setzen Sie ihm eine „Bedenkfrist“ von 1 Woche und sprechen Sie erneut mit ihm. Bleibt er uneinsichtig, ziehen Sie vor das Arbeitsgericht. Dort können Sie im Rahmen eines Beschlussverfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass der Arbeitgeber die einzelnen Regelungen befolgt.

Scheuen Sie sich nicht davor, so zu handeln – denn bei der Nichtdurchführung gegen eine Betriebsvereinbarung handelt es sich um einen groben Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten seitens des Arbeitgebers. Das können und dürfen Sie nicht durchgehen lassen. Deshalb:

Lassen Sie vom Gericht hochoffiziell feststellen, dass Ihr Arbeitgeber gegen konkrete Pflichten aus der Betriebsvereinbarung verstoßen hat. Das Gericht wird ihn dann dazu verurteilen, dieses Verhalten zu unterlassen – und ihm für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld (bitte OHNE Androhung von Ordnungshaft) auferlegen.

Und was, wenn der Arbeitgeber weiterhin gegen die Betriebsvereinbarung verstößt?

In diesem Fall können Sie ihn zwar nicht ins Gefängnis bringen – Ordnungshaft ist ja ausgeschlossen –, aber Sie können dann die Vollstreckung des Ordnungsgeldes beim Amtsgericht in die Wege leiten. Und zwar für jeden neuen Fall. Zeigt er sich also uneinsichtig – 10.000 Euro weg. Zeigt er sich weiter uneinsichtig: 10.000 Euro weg … und das geht für jeden neuen Fall so weiter.

§ 23 Abs. 3 BetrVG Betriebsvereinbarung Betriebsverfassungsgesetz Pflichtverletzung des Arbeitgebers
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.