An eine Betriebsvereinbarung sind Arbeitgeber wie Betriebsrat gebunden, auf die Arbeitsverhältnisse wirkt sie quasi wie ein Gesetz. Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag im Sinne des bürgerlichen Rechts dar, der zwischen Ihnen als Betriebsrat und dem Arbeitgeber abgeschlossen wird, und aus dem unmittelbare Rechte und Pflichten für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und den Betriebsrat entstehen.
Verträge sind einzuhalten, eine Betriebsvereinbarung auch.
Das schreibt das Betriebsverfassungsgesetz vor.
Stellen Sie nun fest, dass der Arbeitgeber gegen eine Vereinbarung verstößt, suchen Sie am besten sofort das Gespräch mit ihm. Ziel ist es, herauszufinden, ob der Verstoß absichtlich erfolgte – oder nur aus Versehen.
War es ein Versehen, sollte mit dem Gespräch alles erledigt sein. War es Absicht, müssen Sie handeln.
Machen Sie ihm klar: „Wir ziehen vor das Arbeitsgericht, wenn Sie nicht doch noch einlenken.“ Setzen Sie ihm eine „Bedenkfrist“ von 1 Woche und sprechen Sie erneut mit ihm. Bleibt er uneinsichtig, ziehen Sie vor das Arbeitsgericht. Dort können Sie im Rahmen eines Beschlussverfahrens nach § 23 Abs. 3 BetrVG erzwingen, dass der Arbeitgeber die einzelnen Regelungen befolgt.
Scheuen Sie sich nicht davor, so zu handeln – denn bei der Nichtdurchführung gegen eine Betriebsvereinbarung handelt es sich um einen groben Verstoß gegen die betriebsverfassungsrechtlichen Pflichten seitens des Arbeitgebers. Das können und dürfen Sie nicht durchgehen lassen. Deshalb:
Lassen Sie vom Gericht hochoffiziell feststellen, dass Ihr Arbeitgeber gegen konkrete Pflichten aus der Betriebsvereinbarung verstoßen hat. Das Gericht wird ihn dann dazu verurteilen, dieses Verhalten zu unterlassen – und ihm für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld (bitte OHNE Androhung von Ordnungshaft) auferlegen.
Und was, wenn der Arbeitgeber weiterhin gegen die Betriebsvereinbarung verstößt?
In diesem Fall können Sie ihn zwar nicht ins Gefängnis bringen – Ordnungshaft ist ja ausgeschlossen –, aber Sie können dann die Vollstreckung des Ordnungsgeldes beim Amtsgericht in die Wege leiten. Und zwar für jeden neuen Fall. Zeigt er sich also uneinsichtig – 10.000 Euro weg. Zeigt er sich weiter uneinsichtig: 10.000 Euro weg … und das geht für jeden neuen Fall so weiter.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!