Smart BR Logo

Zeiterfassung: Das Ende der Vertrauensarbeit?

05. Oktober 2022
digitalisierung Bild von Robert Kneschke/Adobe Stock

Bisher gab es in Deutschland noch keine generelle Pflicht zur Zeiterfassung. Viele Betriebe haben die Stechuhr lediglich zur Kontrolle, für Gleichbehandlung und Erfassung eventueller Überstunden genutzt. Mit dem neuen BAG-Urteil zur Arbeitszeiterfassung soll diese Unregelmäßigkeit jetzt aus dem Weg geräumt werden. Doch welche Folgen wird das haben? Ist es vielleicht sogar das Ende der ,,Vertrauensarbeit“?

Was genau steht im Urteil?

Zum besseren Verständnis wollen wir kurz zusammenfassen, welche Vorschriften es bisher für Arbeitnehmer bei der Zeiterfassung gab.

Bisher mussten nur alle Zeiten erfasst werden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinaus geleistet wurden. Also beispielsweise Überstunden oder Extratage am Wochenende oder an einem Feiertag. Dadurch sollte verhindert werden, dass zu viele Überstunden angehäuft werden. Da in Deutschland allerdings sogar im Corona-Jahr 2020 über 1,5 Milliarden Übersunden angesammelt wurden, soll die Arbeitszeit nun noch genauer überprüft werden.

Mit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13.September.2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Zeiterfassung in ihrem Unternehmen einzuführen. In diesem muss die gesamte tägliche Arbeitszeit sowie alle Pausen erfasst werden. Auch Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit muss weiterhin genau aufgezeichnet werden.

Diese Regelung gilt unabhängig davon, wo der Angestellte arbeitet. Auch Angestellte im Homeoffice oder Mitarbeiter remote arbeiten müssen also die Zeit erfassen. Begründet wird die neue Pflicht mit dem sogenannten ,,Stechuhr-Urteil“ des Europäischen Gerichtshofs von vor drei Jahren.

In diesem Urteil plädierte die EU darauf, dass Mitgliedsstaaten ihre Arbeitgeber dazu verpflichten müssen, ein verlässliches System zur Zeiterfassung einzuführen. Eine Frist wurde damals nicht gesetzt, viele Länder haben bis heute kein einheitliches Gesetz dafür eingeführt. Jetzt setzt sich der Bundesgerichtshof durch und macht Deutschland zum ersten EU-Land, in dem diese Art der Zeiterfassung Pflicht wird.

Die neue Regelung soll laut BAG nicht zur reinen Kontrolle der Arbeitnehmer dienen. Vor allem soll dadurch die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern gefördert werden, indem Überstunden und zu lange Arbeitszeiten verhindert werden.

Wie wird die neue Pflicht umgesetzt?

Bisher gibt es keine Vorgaben dazu, wie die Zeit zu erfassen ist. Sie kann also entweder durch eine Software erfolgen oder in der klassischen Excel-Tabelle notiert werden. Egal wie Unternehmen die Zeiterfassung lösen, ab jetzt gibt es eine Pflicht dazu.

Eine digitale Lösung ist wohl die beste Option zur Zeiterfassung. So kann für Transparenz im Unternehmen gesorgt werden, da alle Arbeits- und Pausenzeiten dem Vorgesetzten vorgelegt werden können. Beide Parteien können so im Zweifelsfall die fehlende oder zu viel geleistete Arbeitszeit nachweisen und es kommt zu keinen Unklarheiten mehr.

Arbeitgeber sollten sich regelmäßig die Aufzeichnungen aushändigen lassen, um sie auf Verstöße nach dem Arbeitszeitgesetz zu überprüfen. Auch wenn hierzu noch keine Verpflichtung besteht, empfehlen sich hier stichpunktartige Kontrollen. Ob jedoch die Behörden nun auch mehr Kontrollen durchführen, lässt sich noch nicht sagen.

Mit der Einführung einer digitalen Zeiterfassungslösung sind Sie als Arbeitgeber auf der sicheren Seite. Zwar liegt die Pflicht zur Aufzeichnung bei den Arbeitnehmern selbst, die Software muss allerdings der Betrieb zur Verfügung stellen.

Arbeitszeit BAG-Urteil Zeiterfassung
Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.