Smart BR Logo

Wie Schwangere am Arbeitsplatz eingesetzt werden dürfen

04. December 2020
Bild von zinkevych / Adobe Stock

Lesezeit 3,5 Minuten

Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, werdende und stillende Mütter vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Diese Pflicht ergibt sich schon aus der Fürsorgepflicht als Arbeitgeber. Sie als Betriebsrat dürfen dabei nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) überwachen, ob er sich daran hält. Dazu müssen Sie wissen, welchen Gefahren eine schwangere Kollegin oder junge Mutter nicht ausgesetzt werden darf. Diese ergeben sich aus unterschiedlichen Regelungen und Gesetzen, die ich Ihnen im Folgenden zusammengefasst habe.

§ 3 Abs. 1 MuSchG

(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung], soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Sie kann die Erklärung nach Satz 1 jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Dauerndes Stehen ist nicht erlaubt

Nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) muss Ihr Arbeitgeber z. B. dafür sorgen, dass eine Schwangere nicht ununterbrochen stehen oder sitzen muss. Sie darf auch keine Lasten von mehr als 10 kg heben.

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.