Wegfallender Arbeitsweg und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf – Telearbeit erfreut sich nicht erst seit der Corona-Pandemie einer wachsenden Beliebtheit. Allerdings gibt es auch Nachteile, die es sorgfältig mit den Vorteilen von mobilem Arbeiten und Home-Office abzuwägen gilt. Als Betriebsrat haben Sie diverse Mitbestimmungsrechte bei der Einführung und Umsetzung.
Definition und Vorteile der Telearbeit
Telearbeit kennt in der betrieblichen Praxis zwei Formen: Auf der einen Seite steht das mobile Arbeiten, auf der anderen Seite das Home-Office. Bei ersterem wählt der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz selbst; er ist außerdem für die entsprechende Einrichtung und Ausstattung verantwortlich. Beim Home-Office hingegen stellt der Betrieb dem Mitarbeiter einen voll eingerichteten Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden zur Verfügung.
Die Vorteile der Telearbeit ähneln sich bei beiden Varianten – denn in der Regel suchen sich Mitarbeiter auch beim mobilen Arbeiten einen gleichbleibenden und festen Arbeitsplatz. Das ist oft das Home-Office.
Die größten Vorteile sind:
- Wegfallender Arbeitsweg und Einsparung von Spritkosten.
- Zeitersparnis.
- Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
- Ungestörtes Arbeiten möglich.
- Kein „Überwachungsgefühl“.
Welche Mitbestimmungsrechte haben Sie als Betriebsrat?
Als Betriebsrat haben Sie bei der Einführung von Telearbeit umfassende Mitbestimmungsrechte. Ihr Arbeitgeber muss Sie bereits im Planungsstadium zur Einführung der Telearbeit unterrichten und sich mit Ihnen beraten. Ihr Mitbestimmungsrecht ergibt sich aus § 90 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Sie können vom Arbeitgeber unter anderem verlangen, dass er Sie
- rechtzeitig und umfassend über die konkrete technische Umsetzung, insbesondere die Beschaffung notwendiger EDV-Anlagen und ihre Finanzierung, in Kenntnis setzt.
- Ihnen arbeitsschutzrechtliche Fragen beantwortet bzw. ein konkretes Konzept darüber vorlegt, wie Arbeitnehmerrechte auch bei der Telearbeit umgesetzt werden.
Denn nur so können Sie gewährleisten, dass der Arbeitgeber Mitbestimmungsrechte nicht unterwandert und Sie in den gesamten Prozess einbindet. Sinnvoll ist auch eine Betriebsvereinbarung, die Rechte und Pflichten bei der Telearbeit klar für beide Seiten definiert. So lässt sich nicht nur Rechtsfrieden schaffen, auch Diskussionen erübrigen sich durch klare Regelungen.
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Übersicht Diese Vorzüge bietet die Telearbeit
Die dunklen Seiten: Welche Nachteile hat die Arbeit im Home-Office?
Die Corona-Pandemie zwingt nach wie vor viele Arbeitnehmer ins Home-Office oder an den mobilen Arbeitsplatz, was diverse repräsentative Studien auch über die Nachteile dieser Arbeitsform ermöglicht. Eine Mehrheit der befragten Mitarbeiter sieht diese Kehrseiten:
- Fehlende Arbeitsmotivation.
- Fehlender sozialer Austausch durch weniger Kontakt mit Kollegen.
- Nachlassende Identifikation mit dem eigenen Betrieb.
- Kommunikationsschwierigkeiten und größere Hemmschwelle.
- Vereinsamung.
Gesund ist allerdings eine ausgewogene Mischung zwischen Arbeit in Präsenz und von zuhause aus. Denn so lassen sich familiäre Pflichten mit dem Beruf in Einklang bringen, ohne dabei auf den sozialen Austausch unter Kollegen zu verzichten.
Fazit: Als Betriebsrat sollten Sie abwägen
Auch wenn mit der Einführung oder dem Ausbau von Telearbeit viele Vorteile einhergehen, so gibt es auch hier die sprichwörtlichen zwei Seiten der Medaille. Als Betriebsrat haben Sie die Aufgabe, sicherzustellen, dass der Arbeitgeber Vor- und Nachteile des mobilen Arbeitens sinnvoll in Einklang bringt. Hier hilft auch eine Betriebsvereinbarung, die Rechte und Pflichten beider Seiten regelt und so eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung ohne spürbare Nachteile ermöglicht.

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