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Altersteilzeit ist ein guter Weg, damit Ihre älteren Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, früher in den Ruhestand zu gehen bzw. den Übergang zur Rente besser zu schaffen. Bei der Altersteilzeit handelt es sich um eine gesetzlich geregelte Form der Teilzeitarbeit, der älteren Mitarbeitern einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht.
Altersteilzeit für einige Arbeitnehmer attraktiv
Um die Altersteilzeit, die im Altersteilzeitgesetz geregelt ist, ist es zwar in den letzten Jahren ruhig geworden. Schließlich gibt es keine Zuschüsse mehr. Für einige ist sie aber dennoch weiterhin attraktiv. Denn es gibt immer wieder Arbeitnehmer, die zum Ende ihres Berufslebens nicht mehr so viel arbeiten möchten. Zum richtigen Zeitpunkt vereinbart, halten sich die Einbußen beim Gehalt und der Rente in Grenzen.
An diese Voraussetzungen ist die Altersteilzeit gebunden
Altersteilzeit können Ihre Kolleginnen und Kollegen in Anspruch nehmen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Außerdem müssen sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Altersteilzeit mindestens 1.080 Kalendertage, das sind ungefähr 3 Jahre, versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Ist Ihr Arbeitgeber nicht tarifgebunden, haben Sie und Ihre Kollegen grundsätzlich keinen Anspruch auf Altersteilzeit. Sie haben lediglich die Möglichkeit, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf die Durchführung von Altersteilzeit zu einigen. Tun Sie das, muss die entsprechende Vereinbarung schriftlich abgefasst werden.
Tipp: Schließen sie eine Betriebsvereinbarung
Gibt es in Ihrem Unternehmen keine Regelung zur Altersteilzeit, empfehle
ich Ihnen, sich mit Ihrem Arbeitgeber auf eine entsprechende
Betriebsvereinbarung zu einigen. Wir haben Ihnen ein Muster zur
Orientierung im dem Reiter „Arbeitshilfen“ hinterlegt.
So funktioniert die Altersteilzeit
Einigen sich ein Kollege und Ihr Arbeitgeber auf den Abschluss einer Regelung zur Altersteilzeit, heißt das, dass
- sich die Arbeitszeit des Kollegen bis zum Renteneintritt halbiert,
- Ihr Arbeitgeber das halbierte Arbeitsentgelt um 20 % aufstockt,
- Ihr Arbeitgeber zur Rentenversicherung einen Zusatzbeitrag zahlt, der aus maximal 80 % des reduzierten Entgelts berechnet wird.
Wie der Kollege die halbierte Arbeitszeit verteilt, kann er mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Beispielsweise im Blockmodell arbeitet er während der ersten Hälfte der Altersteilzeit voll und danach nicht mehr. Die Vergütung muss hingegen gleich hoch über die gesamte Altersteilzeit erfolgen. Die Aufstockungsbeträge sind dabei steuer- und beitragsfrei.
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