Dienstsport für alle bietet viele Chancen. Dienstsport macht Freude, fördert die Gesundheit und baut Stress ab. Dies gilt auch und besonders für Menschen mit Behinderungen. Aus gutem Grund bieten viele Unternehmen und der öffentliche Dienst ihren Mitarbeitern an, Sport im Rahmen des Betriebs oder der Dienststelle zu betreiben.
Ihr Gewinn durch Dienstsport ist:
- Steigerung von Gesundheit und Wohlbefinden
- Förderung von Muskel-Skelett- und Herz-Kreislauf-System
- Unterstützung der psychischen Gesundheit Ihrer Kolleginnen und Kollegen
- langfristiger Erhalt der Leistungsfähigkeit der Belegschaft
- positiveres Dienststellenklima
- verstärkte Identifikation mit Ihrem Dienstherrn
- für den Dienstherrn eine Positionierung als attraktiver Arbeitgeber
Mitarbeiter mit Behinderungen sollen dabei übrigens keinesfalls von diesem Angebot ausgeschlossen werden. Im Gegenteil: (Dienst-) Sport und Inklusion gehören zusammen. Hierzu müssen Voraussetzungen gegeben sein, wie etwa barrierefreie Sportstätten und Angebote, die auch für Menschen mit Behinderungen Dienstsport attraktiv macht.
Das sind die Voraussetzungen für vernünftige Trainingseinheiten
- Prüfen Sie, ob die Sportstätten leicht für alle zugänglich sind und ob das dienstsportliche Angebot auch auf Menschen mit körperlichen Einschränkungen zugeschnitten ist.
- Wichtig ist natürlich, dass es Trainer oder Übungsleiter gibt, die tatsächlich qualifiziert sind, das heißt Trainerscheine und eine kontinuierliche Weiterbildung vorweisen können.
- Prüfen Sie den Versicherungsschutz: Mitarbeiter sind in der Regel beim Dienstsport versichert. Dafür müssen jedoch klare Bezüge zum Dienstherrn bestehen. Das ist der Fall, wenn der Dienstherr die Örtlichkeit zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt. Die Teilnehmer müssen im Wesentlichen Angehörige der Dienststelle sein. Es können sich aber auch verschiedene Betriebe oder Behörden in einer überbetrieblichen Sportgemeinschaft zusammenschließen.
Binden Sie den Betriebsarzt mit ein
Bei Arbeitsplatzbesuchen des Betriebsarztes stellen sich häufig verschieden Belastungen bei Büroarbeitsplätzen heraus. Die Mitarbeiter sollten bei überwiegend sitzender Tätigkeit nach einem Bedarf für Rückenfitnesskurse befragt werden.
Dienstsport oder Freizeit?
Versichert sind Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht nur zu den Zeiten des Dienstsports, sondern auch auf dem Anfahrts- und Rückweg. Wenn der Rahmen des Dienstsports jedoch verlassen wird, wie auf einer längeren Wanderung, Skifreizeit oder Wildwasser-Kanutour außerhalb der festen Dienstsportzeit oder dem Dienststellengelände, greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht mehr, zumal es sich dann um eine Freizeitgestaltung handelt.
Versicherungsschutz beim Dienstsport – das sind die Kriterien für Sie auf einen Blick
- • Die Organisation geht von der Dienststelle aus und ist mit dem Dienstherrn abgestimmt. • Die Sportausübung dient den Interessen der Dienststelle. • Es handelt sich um einen Ausgleichssport ohne Wettkampf. • Die Regelmäßigkeit ist gegeben. • Es gibt einen festen Teilnehmerkreis. • Ein zeitlicher Bezug zur Arbeitszeit ist vorhanden (z. B. jeden Mittwoch nach Dienstschluss). • Sämtliche Arbeitnehmer dürfen teilnehmen.
Wenn Sie jeden Punkt mit „Ja“ abhaken, können Sie mit hoher Sicherheit von einerdienstsportlichen Aktivität ausgehen.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!