Muster-Betriebsvereinbarung zur Verhinderung von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

15. Oktober 2018

So können Sie einfach und sicher Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz verhindern oder vorbeugen.

MUSTER-BETRIEBSVEREINBARUNG

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz verhindern

Zwischen der … (Name des Unternehmens) und dem Betriebsrat der … (Name des Unternehmens) wird die folgende Betriebsvereinbarung zur Verhinderung sexueller Belästigungen am Arbeitsplatz geschlossen:

Präambel

Der Arbeitgeber und der Betriebsrat verfolgen mit dieser Betriebsvereinbarung das Ziel, zur Entwicklung einer Arbeitsumgebung beizutragen, in der die Würde von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geachtet wird. Die Führung sowie die Struktur des Unternehmens sollen keinen Raum für Persönlichkeitsverletzungen, rassistische Diskriminierungen und Übergriffe sowie Mobbing bieten.

§ 1 Verbot sexueller Belästigungen

Sexuelle Belästigungen im Betrieb werden nicht geduldet. Sie werden stets als Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten betrachtet.

§ 2 Definition sexueller Belästigung

Eine sexuelle Belästigung liegt vor, wenn ein Verhalten vorsätzlich sexuell bestimmt ist. Es muss zudem die Würde von Beschäftigten am Arbeitsplatz verletzen. So sind z. B. auch das Aufhängen pornografischer Bilder oder das Versenden obszöner E-Mails als sexuelle Belästigungen zu bewerten.

§ 3 Präventive Maßnahmen

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, alles ihm Mögliche zu tun, um ein Arbeitsklima zu schaffen, in dem die Würde der Beschäftigten gewahrt wird. Auch die Werbung und sonstige Öffentlichkeitsarbeit verzichtet auf Darstellungen, die die Würde von Frauen und Männern verletzen.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass sexuelle Belästigungen erschwert und der Selbstschutz gegen sexuelle Belästigungen erleichtert wird. Das heißt: Die Flure werden so gestaltet, dass sich 2 Personen begegnen können, ohne sich dabei zu berühren. Die Arbeitsplätze werden so eingerichtet, dass die Beschäftigten nicht von hinten überrascht werden können. Der Betriebsrat kontrolliert in regelmäßigen Abständen, ob der Arbeitgeber ausreichend präventive Maßnahmen vorgenommen hat.

Der Arbeitgeber verpflichtet sich darüber hinaus, etwaige Belästigungen so schnell wie möglich abzustellen und entsprechende Sanktionen gegenüber dem Handelnden auszusprechen (siehe dazu § 7 dieser Vereinbarung).

§ 4 Beschwerdestelle

Im Betrieb wird zudem eine Beschwerdestelle eingerichtet. Dazu wird eine paritätisch besetzte Kommission aus dem vom Arbeitgeber und vom Betriebsrat vorgeschlagenen Personen gebildet.

Die Anwesenheit von jeweils 2 Personen während der Betriebsöffnungszeiten wird gewährleistet.

§ 5 Behandlung von Beschwerden

Alle Beschwerden werden so schnell wie möglich behandelt. Die Beteiligten sind gegenüber Dritten zum Schweigen über den Inhalt verpflichtet. Dem Beschwerdeführer entstehen durch das Einreichen einer Beschwerde keine Nachteile.

§ 6 Interimsmaßnahmen

Wird eine Beschwerde wegen sexueller Belästigung an die zuständigen Stellen gerichtet, so werden nach Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat Interimsmaßnahmen mit dem Ziel ergriffen, dass die beschwerdeführende Person nicht mehr mit dem Täter zusammenarbeiten muss oder die sexuelle Belästigung auf sonstige Weise unterbunden wird. Die Versetzung oder Beurlaubung der belästigten Person ist dabei nur zulässig, wenn sie es ausdrücklich verlangt und die Situation nicht anders gelöst werden kann.

§ 7 Sanktionen

Ist eine Beschwerde berechtigt, so schafft der Arbeitgeber umgehend Abhilfe. Die Sanktionen sollen künftige Belästigungen verhindern und deutlich machen, dass der Arbeitgeber solche Verhaltensweisen auf keinen Fall duldet. Je nach Schwere der Belästigung

werden folgenden Maßnahmen ergriffen:

  • persönliches Gespräch unter Hinweis auf die Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung
  • schriftlicher Verweis
  • schriftliche Abmahnung
  • Versetzung
  • fristgerechte Kündigung
  • fristlose Kündigung

Darüber, für welche Sanktion sich der Arbeitgeber entschieden hat, informiert er den Betriebsrat im jeweiligen Fall.

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Betriebsvereinbarung tritt am … in Kraft. Sie kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Im Fall einer Kündigung wirkt sie bis zum Abschluss einer neuen Betriebsvereinbarung zu diesem Thema nach.

Ort, Datum, Unterschriften

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10/2018 VNR AG

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