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Winter am Arbeitsplatz – So kalt darf es sein und diese Mittel haben Sie im Zweifelsfall

03. Februar 2023
Smiling coworkers working together in contemporary office

In der kalten Jahreszeit kann es schnell passieren, dass Ihnen am Arbeitsplatz zu kalt wird. Gerade in Großraumbüros, wo verschiedene Wärmetypen aufeinandertreffen, kann es schnell passieren, dass Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat kalte Füße bekommen. Doch wie kalt darf es eigentlich am Arbeitsplatz sein? Und welche Möglichkeiten haben Sie, wenn es zu kalt wird? Wir haben es uns für Sie angeschaut!

Temperatur im Büro – Das ist die rechtliche Situation

In Deutschland setzt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) die Standards für die passende Temperatur am Arbeitsplatz. In dieser ist sie jedoch nur sehr ungenau geregelt – vorgegeben ist hier nur eine ,,gesundheitlich zuträgliche“ Temperatur. Diese soll an die Art der Tätigkeit und Belastung der Angestellten angepasst sein.

Die Arbeitsstättenverordnung wurde wegen dieser Ungenauheit um die Technischen Regeln für Arbeitsstätten erweitert. Sie unterteilt die körperliche Belastung und die dementsprechende Temperatur in drei Stufen – leichte, mittlere und schwere Tätigkeiten.

Eine leichte Tätigkeit ist beispielsweise dann gegeben, wenn Sie als Betriebsrat hauptsächlich im Büro arbeiten. Handwerkliche Tätigkeiten wie Schreinern gelten als mittelschwer, schwere Arbeiten sind dann gegeben, wenn der ganze Körper für den Beruf eingesetzt wird.

Interessant: Zu welcher Stufe Ihr jeweiliger Beruf gehört, muss immer im Einzelfall festgelegt werden. Hier hat auch der Betriebsrat ein Mitspracherecht.

Die verschiedenen Stufen der Temperatur am Arbeitsplatz

Für die genaue Temperatur je nach Tätigkeit gelten in mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten feste Vorgaben. Diese teilen sich wie folgt ein:

  • Leichte Tätigkeit im Sitzen (Büroarbeit) – 20 Grad Celsius
  • Mittelschwere Tätigkeit, vorwiegend sitzend – 19 Grad Celsius
  • Leichte stehende oder gehende Tätigkeit – 19 Grad Celsius
  • Mittelschwere stehende oder gehende Tätigkeit – 17 Grad Celsius
  • Schwere körperliche Arbeit – 12 Grad Celsius
  • Pausen- und Behandlungsräume – 21 Grad Celsius

Durch die Energiesparverordnung der Bundesregierung dürfen diese Mindesttemperaturen noch bis 28.02.2023 unterschritten werden. Die Mindesttemperatur bei schwerer körperlicher Arbeit liegt jedoch nach wie vor bei 12 Grad Celsius. Auch in Pausen- der Erste-Hilfe-Räumen sind 21 Grad weiterhin Pflicht.

Was tun, wenn es am Arbeitsplatz zu kalt ist?

Sollte es passieren, dass die Mindesttemperatur einmal unterschritten wird, dürfen Sie die Arbeit nicht sofort stilllegen. In einem solchen Fall ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet, Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Das können verschiedene Dinge sein: Heizlüfter, warme Arbeitsklamotten, häufigere Wärmepausen, Heißgetränke, Decken im Büro etc.

Als Betriebsrätin oder Betriebsrat haben Sie ein Mitsprachrecht, ob die vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidungen ausreichend sind.

Wenn der Arbeitgeber keine Gegenmaßnahmen ergreift, sollte zunächst der Betriebsrat diesen dazu auffordern, etwas gegen die Kälte zu tun. Passiert dann immer noch nichts und die Lufttemperatur sinkt auf ein gesundheitsschädliches Niveau, dürfen die Beschäftigten die Arbeit niederlegen. Wann die Temperatur gesundheitsschädigend ist, kann auch der Betriebsart mitentscheiden.

Die Beschäftigten müssen zusammen mit dem Betriebsrat immer nachweisen, dass die Temperatur die Gesundheit gefährdet. Sollte das nicht möglich sein und die Belegschaft bleibt dennoch der Arbeit fern, kann eine Abmahnung oder Kündigung die Folge sein.

Das waren die wichtigsten Informationen zum Thema Temperatur am Arbeitsplatz. In allen Fällen ist immer der Betriebsrat der erste Ansprechpartner, bevor Sie der Arbeit fernbleiben. So riskieren Sie keine Abmahnung und sind auf der sicheren Seite. Kurzzeitig können Sie kalte Temperaturen auch mit eigenen Maßnahmen überbrücken und eventuell das Gespräch mit Ihrem Chef suchen!

Arbeitsplatz Betriebsrat Kälte
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