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Unternehmen des Monats: BMW setzt auf Flexibilität und Solidarität in der Pandemie

16. July 2021
bmw Bild von ake1150 / Adobe Stock

Bereits seit sechs Jahren besteht bei BMW die Betriebsvereinbarung zur Mobilarbeit mit dem Titel “Flexibel arbeiten – bewusst abschalten”. Durch die Corona-Pandemie hat die Regelung besondere Bedeutung erlangt und maßgeblich zu einem nahezu reibungslosen Übergang ins Homeoffice beigetragen. Dabei unterstützt das Unternehmen sowohl betriebsintern als auch -extern Maßnahmen zur Pandemiebewältigung.

“Flexibel arbeiten – bewusst abschalten”

Mit der zunehmenden Digitalisierung, der Ausbreitung mobiler Endgeräte und der damit einhergehenden ständigen Erreichbarkeit verschwimmen heutzutage häufig die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben. Aus diesem Grund vereinbarte der Betriebsrat des Autoherstellers BMW bereits 2013 eine Betriebsratsvereinbarung, welche die Beschäftigten vor den Risiken der mobilen Arbeit schützen sollte.

Peter Cammerer, ein Betriebsrat des Münchner Unternehmens, war in seiner Rolle als Verhandlungsführer maßgeblich an der Entwicklung und Durchsetzung der Vereinbarung beteiligt, die bei ihrer Einfürhung 2013 mit dem Deutschen Betriebsrätepreis ausgezeichnet wurde. Er definiert die damalige Zielstellung folgendermaßen: „Wir wollten die sinnvolle Nutzung moderner Arbeitsmittel und die Anforderungen eines Hightech-Konzerns wie BMW mit den Interessen der Beschäftigten und ihrem Recht auf ein ungestörtes Privatleben unter einen Hut bringen.“ Nach einigen zähen Verhandlungen und trotz zum Teil recht unterschiedlicher Vorstellungen – beispielsweise im Hinblick auf die Zeiterfassung – schafften es die Betriebsräte, auch die Arbeitgeber für diese Zielsetzung zu begeistern.

Vertrauenskörperleiter und Betriebsrat Alexander Farrenkopf erklärt, dass dies auch aufgrund der konstruktiven Grundrichtung der Idee möglich war: „Entscheidend war, dass wir die unbestrittenen Chancen mobiler Arbeit nicht mit dem Rasenmäher zurückstutzen und in irgendwelche starre Einheitsgrenzen zwingen wollten, sondern durch flexibel anwendbare Regelungen den Schutz der Beschäftigten vor Übertreibung oder gar Missbrauch gewährleisten.“

Zu diesem Zweck wurden im Rahmen der Vereinbarung einige zentrale Grundsätze definiert. So ist das mobile Arbeiten bei BMW völlig freiwillig, aber prinzipiell für alle Beschäftigen möglich, deren Aufgabenstellung sich dafür eignet. Dabei gilt jede Art von Mobilarbeit als Arbeitszeit und wird vollständig erfasst – egal, ob diese per Laptop, Smartphone oder Papier stattfindet.

Die Erfassung erfolgt nach dem Vertrauensprinzip. Schließlich wäre es kaum praktikabel, die minütliche Dauer eines jeden Telefonats genauestens festzuhalten. Die Rahmenbedingungen für das mobile Arbeiten – beispielsweise An- und Abwesenheit im Büro oder Erreichbarkeit – werden zwischen Vorgesetzten und Beschäftigten einvernehmlich abgestimmt. Angestellte haben dabei außerhalb der vorher festgelegten Zeiten ein explizites Recht auf Nichterreichbarkeit, um selbstbestimmt und ganz bewusst abschalten zu können.

Mehr Flexibilität und Vereinbarkeit

So soll die individuelle Selbstbestimmung der MitarbeiterInnen über Arbeitszeit und -ort gefördert werden; gleichzeitig wollten die Betriebsräte jedoch auch dem indirekt erhöhten Druck zur ständigen Erreichbarkeit und nicht-erfasster Mehrarbeit einen Riegel vorschieben. „Wir haben verhindert, dass über die Mobilarbeit Hintertüren für ständige Erreichbarkeit oder über die vertragliche Arbeitszeit hinausgehende Ausweitung des Arbeitsvolumens geöffnet werden. Stattdessen haben wir mit unserer Betriebsvereinbarung einen vordergründigen Gegensatz weitgehend aufgelöst, indem wir im selben Zug sowohl die Flexibilität, als auch die Vereinbarkeit von Privat- und Berufsleben erhöhen.“, betont Alexander Farrenkopf.

Auch im Zusammenhang mit der Corona-Krise und der damit einhergehenden Arbeit im Homeoffice zeigte sich die vereinbarten Regelungen auch nach sechs Jahren noch topaktuell und boten einen effektiven Fahrplan für die Umstellung. Nachbesserungen seien kaum nötig gewesen, so Cammerer: „Wir wollten von Anfang an einfache Regeln vereinbaren, präzise, aber trotzdem leicht verständlich. Mittlerweile hat die Praxis gezeigt, dass uns das offenbar gelungen ist.“

BMW Group pandemiebewältigende Maßnahmen

Betriebsextern unterstützte die BMW Group im vergangenen Jahr verschiedene Maßnahmen, die zur Eindämmung von Sars-CoV-2 beitragen sollten. So stellte das Unternehmen Sozial- und Gesundheitseinrichtungen Fahrzeuge zur Verfügung, um die Mobilität von Beschäftigten und Helfern im Gesundheitssektor zu fördern. Auch unterstützte der Autohersteller soziale und öffentliche Einrichtungen an deutschen und internationalen Standorten unter anderem mit Material- und Sachspenden, wie Desinfektionsmitteln und Atemschutzmasken.

Kunden und Handelspartner unterstützte die BMW Group im engen Austausch mit marktindividuellen Maßnahmen, die auf die Lage im jeweiligen Land abgestimmt wurden. Unter anderem wurde Kunden eine Verlängerung der Gewährleistung sowie die Erweiterung von Wartungsintervallen angeboten. Wo es die gesetzlichen Vorgaben erlaubten, stellte das Unternehmen weiterhin einen Werkstattservice sicher.

Die BMW Group

Bei der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG), die unter anderem auch als BMW Group auftritt, handelt es sich um einen börsennotierten Motorrad- und Automobilhersteller mit Sitz in München. Die Produktpalette des Unternehmens umfasst neben der Motorrad- und Automobilmarke BMW unter anderem auch die Automarken Rolls-Royce und Mini sowie die Submarken BMW i und BMW M. Mit rund 120.700 Beschäftigten und 99 Milliarden Euro Umsatz im Jahr 2020 zählt die BMW AG zu den größten Wirtschaftsunternehmen Deutschlands. Eine Jahresproduktion von 2,26 Millionen Fahrzeugen (Stand 2020) macht BMW außerdem zu einem der 15 größten Autohersteller weltweit.

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