Telearbeit ist nicht gleich Telearbeit – denn es gibt verschiedene Formen und Varianten. Allen ist gemein, dass der Kollege in Telearbeit ein Arbeitnehmer des Betriebs ist, der aufgrund seines Arbeitsvertrags tätig wird und an Weisungen gebunden ist. Welche unterschiedlichen Varianten der Telearbeit infrage kommen, wenn Ihr Arbeitgeber sich für Telearbeit entscheidet, lesen Sie im Folgenden.
1. Telearbeit am häuslichen Arbeitsplatz
Bei dieser Form der Telearbeit arbeitet Ihr Kollege nahezu ausschließlich von zu Hause aus. Ausgenommen von der Heimarbeit sind lediglich Tage, an denen er zu Meetings oder sonstigen Veranstaltungen in den Betrieb kommen muss. Dank moderner Informations- und Kommunikationstechnik werden betriebliche Anwesenheitszeiten immer weniger notwendig. Das hat der Lockdown während der Corona-Krise allen Arbeitgebern vor Augen geführt.
2. Alternierende Telearbeit: Betrieb – Homeoffice
Hierbei arbeitet Ihr Kollege teilweise von zu Hause aus und ist an einem oder mehreren Arbeitstagen pro Woche im Betrieb anwesend. Es handelt sich also um eine Kombination von Telearbeitsplatz und Arbeitsplatz im Betrieb. Das ist die in der Praxis am meisten genutzte Form. Meist wird in diesen Fällen der Modus „4 Tage im Betrieb“ und „1 Tag in der Woche von zu Hause aus“ durchgeführt. Es ist aber auch jede andere Kombination denkbar. E-Mails, Anrufe sowie Faxe können einfach an den Heimarbeitsplatz umgeleitet werden.
3. Mobile Telearbeit
Speziell bei Außendienstmitarbeitern wird die Form der mobilen Telearbeit genutzt. Im Gegensatz zur Telearbeitsform mit festem Arbeitsplatz im Büro und zu Hause fehlt dieses Kriterium bei der mobilen Telearbeit. Der Kollege hat im Büro oder zu Hause gar keinen festen Arbeitsplatz mehr. Der mobile Telearbeiter arbeitet vielmehr via Laptop einfach dort, wo er sich gerade befindet. Er kann mithilfe der ihm zur Verfügung stehenden Kommunikationsmittel jederzeit mit dem Arbeitgeber Kontakt aufnehmen, Daten austauschen und Aufträge erledigen. Hat der mobile Telearbeiter einen Termin im Betrieb, arbeitet er dort, wo gerade ein Platz frei ist.
4. Satellitenbüro
In diesem Fall stattet Ihr Arbeitgeber eine Zweigstelle Ihres Betriebs mit moderner Informations- und Telekommunikationstechnik aus. Dort können sich Ihre Kolleginnen und Kollegen dann zum Arbeiten einfinden. Meist sind solche dezentralen Büros in Wohnortnähe oder am Stadtrand gelegen.
5. Nachbarschaftsbüro
Beim Nachbarschaftsbüro werden Büros in Wohngebieten oder am Stadtrand eingerichtet. Telearbeiter verschiedener Arbeitgeber kommen dort zur Erledigung ihrer Arbeiten zusammen. Natürlich sind solche Büros schwieriger aufzubauen als Satellitenbüros – allein schon, weil hier mehrere Arbeitgeber unter einen Hut gebracht werden müssen. Dafür ist der Einspareffekt aber auch besonders groß.
Empfehlen Sie die Anmietung im Bürocenter
Zieht Ihr Arbeitgeber die Einrichtung eines Nachbarschaftsbüros in Erwägung, empfehlen Sie ihm, Räume in einem speziellen Bürocenter anzumieten. Diese sind auf die besonderen Bedürfnisse von Arbeitgebern eingestellt. Sie finden individuelle Lösungen, die den jeweiligen Bedürfnissen angepasst sind. Ihrem Arbeitgeber erspart die Nutzung der Bürocenter viel Organisationsaufwand.
Art des Homeoffice muss im Einzelfall passen
Für welche Form der Telearbeit sich Ihr Arbeitgeber letztendlich entscheidet, hängt von seinen Bedürfnissen sowie den Bedürfnissen Ihrer Kollegen ab, die sich für diese Arbeitsform entscheiden. Sowohl Ihre Kollegen als auch Ihr Arbeitgeber sollten hier kompromissbereit sein. Dann können beide Parteien sicher sein, dass die Telearbeit ein voller Erfolg wird.
Fazit zur Telearbeit: Nutzen Sie Ihre Mitbestimmungsrechte!
Corona-bedingt arbeiten immer noch viele Arbeitnehmer aus dem Homeoffice. Das hat im Hinblick auf das Ansteckungsrisiko viele Vorteile. Allerdings hat auch die Telearbeit Nachteile. Denn häufig ist die Arbeit von zu Hause aus mit längeren Arbeitszeiten verbunden. Unterstützen Sie als Betriebsrat Kolleginnen und Kollegen grundsätzlich, die gern von zu Hause aus arbeiten würden. Sorgen Sie jedoch auch dafür, dass sie gut abgesichert werden. Am besten können Sie das tun, indem Sie eine entsprechende Betriebsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber schließen.

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!