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So wirken Sie als Betriebsrat bei Mitarbeiterbefragungen umfassend mit

17. August 2022
freundlicher mitarbeiter am telefon

Mitarbeiterbefragungen sind für Sie und Ihren Arbeitgeber ein wirksames Instrument, um ein aktuelles Stimmungsbild der Belegschaft zu erhalten. Richtig eingesetzt, helfen sie, etwaigen Problemen in Ihrem Unternehmen auf den Grund zu gehen. Ihnen als Betriebsrat bieten die Befragungen häufig eine gute Argumentationshilfe. Sie können sie gut einsetzen, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber belegen wollen, dass bei einem Thema Handlungsbedarf besteht. Dazu sollten Sie die Befragung allerdings gut vorbereiten.

Ziel von Mitarbeiterbefragungen

Mitarbeiterbefragungen sind Umfragen unter Mitarbeitern, um die Meinungen zu einem bestimmten Thema zu erfahren. Ziel der Fragen ist es herauszufinden, wie die Arbeitszufriedenheit verbessert und wie die Unternehmenskultur optimiert werden kann.  Als Betriebsrat fallen Ihnen im Rahmen einer Mitarbeiterbefragung, die Ihr Arbeitgeber plant, häufig zunächst mögliche Nachteile ein: Fehlende Anonymität, Missbrauch der Umfrageergebnisse und drohende Veränderungen zum Nachteil Ihrer Kollegen sind häufig Ihre Befürchtungen.

Die Gefahr des Missbrauchs kann natürlich nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Allerdings sollten Sie nicht von vornherein die Gefahr sehen. Richten Sie Ihren Blick besser auf die Vorteile: Ihren Kollegen bietet eine solche Befragung die Möglichkeit, Dampf abzulassen. Sie können anonym ihre Meinung äußern, auf bestehende Ärgernisse und gesundheitliche Probleme aufmerksam machen sowie Verbesserungsvorschläge einbringen.

Welche Mitbestimmungsrechte Sie haben

Führt Ihr Arbeitgeber eine Befragung durch, muss er Sie als Betriebsrat nach § 80 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) rechtzeitig und umfassend informieren. Rechtzeitig ist seine Information in aller Regel dann, wenn Ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche tatsächlich noch berücksichtigt werden können. Umfassend ist die Unterrichtung, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen alle erforderlichen Unterlagen vorlegt.

Sollte Ihr Arbeitgeber Sie erst sehr spät über eine Mitarbeiterbefragung informieren, dann fassen Sie das nicht automatisch als Affront oder Provokation auf. Erfragen Sie die Ursache für die späte Information. Weisen Sie Ihren Arbeitgeber zudem darauf hin, dass Sie Wert darauflegen, dass Ihre Änderungs- und Ergänzungswünsche tatsächlich Berücksichtigung finden können. Verlangen Sie von ihm, dass er Ihnen alle Unterlagen aushändigt, die Sie benötigen, um Ihre Aufgabe ordnungsgemäß zu erfüllen.

Als Betriebsrat sollten Sie stets versuchen, sich an der Durchführung der Mitarbeiterbefragungen Ihres Arbeitgebers zu beteiligen. Überzeugen Sie ihn, dass er Sie in das Projektteam aufnimmt, das die Befragung organisiert. Als Argument können Sie anbringen, dass Ihre Mitarbeit die Akzeptanz der Befragung in der Belegschaft erhöhen wird.

Wann Sie als Betriebsrat selbst eine Befragung durchführen können

Als Betriebsrat dürfen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit eigene Mitarbeiterbefragungen durchführen. Voraussetzungen dafür sind allerdings,

  • dass die Befragung im direkten Zusammenhang mit Ihren Aufgaben als Betriebsrat steht,
  • Ihr berechtigtes Informationsrecht als Betriebsrat befriedigt,
  • die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer nicht verletzt,
  • den Betriebsablauf nicht stört und
  • den Betriebsfrieden nicht gefährdet.

Sorgen Sie dafür, dass die Bedingungen erfüllt sind. Denn genau so, wie Sie den Mitarbeiterbefragungen Ihres Arbeitgebers kritisch gegenüberstehen, wird auch Ihr Arbeitgeber unter Umständen von Ihrer Idee nicht begeistert sein.

Durchführung der Befragung: Das müssen Sie bedenken

Grundsätzlich gilt: Je mehr Arbeitnehmer sich an einer Befragung beteiligen, desto repräsentativer wird das Ergebnis. Sie sollten deshalb vorab unbedingt Werbung für das Vorhaben machen. Die höchste Akzeptanz erreichen Sie, wenn Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen vorab umfassend informieren. Erklären Sie, warum die Mitarbeiterbefragung wichtig ist. Sagen Sie, was Sie damit erreichen wollen.

Unterrichten Sie über den Ablauf der Befragung. Klären Sie Ihre Kollegen darüber auf, wann die Fragebogen verteilt werden. Sagen Sie ihnen, wo die ausgefüllten Fragebogen abgegeben werden sollen. Gehen Sie zudem darauf ein, was passiert, wenn das Ergebnis vorliegt.

Eine Mitarbeiterbefragung ist nur sinnvoll, wenn sie freiwillig erfolgt. Andernfalls füllen nicht motivierte Kolleginnen und Kollegen den Bogen unter Umständen nicht wahrheitsgemäß aus. Sie sollten im Zusammenhang mit der Vorstellung des Projekts deshalb auch darauf hinweisen, dass die Teilnahme freiwillig ist. Zudem sollten Sie die Gewährleistung der Anonymität zusichern.

Gerade in Zeiten eines verstärkten Datenschutzes ist es sinnvoll, im Rahmen dieser grundsätzlichen Aufklärung auch noch einmal darauf hinzuweisen, dass Sie und Ihr Arbeitgeber selbstverständlich zu jedem Zeitpunkt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes einhalten werden.

Betriebsrat Mitarbeiterbefragung. Mitwirkung
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