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Wer sich wohlfühlt, arbeitet effektiver. Das gilt auch und gerade in Zeiten der Corona-Pandemie. Sie als Betriebsrat sind deshalb zurzeit besonders gefragt, wenn es um den Arbeits- und Gesundheitsschutz geht. Ihre Aufgabe ist es, sich dafür einzusetzen, dass die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen umgesetzt und Ihren Kolleginnen und Kollegen trotzdem arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen geboten werden.
Gibt es in Ihrem Betrieb noch kein Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), sollten Sie zudem grundsätzlich überlegen, ob Sie mit Ihrem Arbeitgeber eines vereinbaren. Denn die Erfahrung zeigt, dass krankheitsbedingte Fehlzeiten durch ein aktives BGM verringert werden können. Wie Sie sich in Sachen Gesundheitsschutz am besten einbringen können, lesen Sie im Folgenden.
Sie bestimmen mit
Als Betriebsrat haben Sie ein Mitbestimmungsrecht, wenn es um Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geht, § 87 Abs. 1 Nr. 7 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Ihre Hauptaufgabe liegt aber darin, sich für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen über die Förderung des Gesundheitsschutzes einzusetzen (§ 89 BetrVG).
Maßnahmen zur allgemeinen Gesundheitsförderung
Überlegen Sie, welche Maßnahmen zum Gesundheitsschutz und zur Gesundheitsförderung in Ihrem Betrieb besonders wirkungsvoll sein könnten. Schlagen Sie Ihrem Arbeitgeber entsprechende Angebote vor, z. B.:

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