Smart BR Logo

So können Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen gut unterstützen

31. May 2021

Lesezeit 3 Minuten

Als Betriebsrat haben Sie in Personalangelegenheiten umfangreiche Mitbestimmungsrechte nach Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Wie Sie bei Kündigungen am besten reagieren, lesen Sie im Folgenden. Damit Sie zudem möglichst effizient arbeiten, ist dieser Tiefenbeitrag prall gefüllt mit Mustern und Checklisten zu dem Thema. Sie können sie einfach herunterladen, für Ihre Gegebenheiten anpassen und verwenden.

§ 102 Abs. 1 BetrVG

Der Betriebsrat ist vor jeder Kündigung zu hören. Der Arbeitgeber hat ihm die Gründe für die Kündigung mitzuteilen. Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam.

Bei Personalangelegenheiten haben Sie als Betriebsrat Mitbestimmungsrechte unterschiedlicher Qualität. So spielen z. B. Ihre Anhörungsrechte bei der Kündigung (§ 102 BetrVG) und Ihre eingeschränkten Mitbestimmungsrechte sowie Informationsrechte bei einer Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung (§ 99 BetrVG) eine große Rolle.

Bevor Ihr Arbeitgeber einem Kollegen verhaltensbedingt kündigt, muss er diesen in der Regel erst abmahnen. Bei einer Abmahnung sind Sie als Betriebsrat zwar nicht zu beteiligen. Dennoch sollten Sie die wichtigsten Voraussetzungen kennen, um Ihren Arbeitgeber bzw. Ihre Kollegen gut zu unterstützen. Sie können sie der folgenden Checkliste entnehmen.

Checkliste: Abmahnung gerechtfertigt?

  • Ihr Kollege hat arbeitsvertragliche Pflichten verletzt.
  • Der Vertragsverstoß ist so schwerwiegend, dass eine Kündigung gerechtfertigt wäre.
  • Ihr Arbeitgeber kann den Vertragsverstoß beweisen.
  • Der Vertragsverstoß liegt zum Zeitpunkt der Abmahnung weniger als ein Jahr zurück.
  • Eine Ermahnung oder eine Rüge reichen nicht aus, um den Vertragsverstoß zu sanktionieren.

Können Sie alle Punkte mit Ja abhaken, spricht vieles dafür, dass die Abmahnung gerechtfertigt war. Kreuzen Sie bei einem Punkt das Nein an, hat Ihr Kollege gute Chancen, die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte zu erreichen.

Downloads zum Thema

Anhörung: Wenig Einflussmöglichkeiten

Bei den Anhörungsrechten werden Sie lediglich über eine Maßnahme informiert. Sie haben dann Gelegenheit, sich zu äußern. Im Rahmen Ihrer Stellungnahme zu einer Kündigung werden Sie dabei z. B. darauf hinweisen, dass Sie eine Kündigung für nicht gerechtfertigt halten, weil nach Ihrer Ansicht kein Kündigungsgrund vorliegt. Letztlich entscheidet bei einer Kündigung allerdings Ihr Arbeitgeber allein. Er muss Ihren Standpunkt nicht berücksichtigen. Allerdings muss er der Kündigung Ihre Stellungnahme beifügen. Diese wird das Gericht im Fall einer Kündigungsschutzklage genau prüfen.

Anhörungsrechte bilden den Kern der personellen Mitbestimmung

Ihre Anhörungsrechte vor dem Ausspruch einer Kündigung bilden den Kernbereich Ihrer personellen Mitbestimmung. Ihr Arbeitgeber muss Sie deshalb vor dem Ausspruch jeder Kündigung anhören. Egal, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt oder ob es um eine betriebsbedingte oder eine verhaltensbedingte Kündigung geht. Er muss Ihnen detailliert die Kündigungsgründe mitteilen. Zudem kann er eine Kündigung erst nach der Beendigung des Anhörungsverfahrens aussprechen.

Tipp: Keine Kündigung ohne Anhörung



Eine Kündigung ohne bzw. ohne ordentliche Anhörung ist unwirksam (§ 102 BetrVG). Wartet Ihr Arbeitgeber also die Beendigung eines Anhörungsverfahrens nicht ab und führt dieses nicht ordnungsgemäß durch, ist die Kündigung unwirksam.

§ 102 Abs. 3 Nr. 1-5 BetrVG

Der Betriebsrat kann innerhalb der Frist des Absatzes 2 Satz 1 der ordentlichen Kündigung widersprechen, wenn

1. der Arbeitgeber bei der Auswahl […] soziale Gesichtspunkte nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt hat,

2. die Kündigung gegen eine Richtlinie nach § 95 verstößt,

3. der zu kündigende Arbeitnehmer an einem anderen Arbeitsplatz […] weiterbeschäftigt werden kann,

4. die Weiterbeschäftigung […] nach zumutbaren Umschu- lungs- und Fortbildungsmaßnahmen möglich ist oder

5. eine Weiterbeschäftigung [… ] unter geänderten Vertragsbedingungen möglich ist und der Arbeitnehmer sein Einverständnis hiermit erklärt hat.

Halten Sie eine Kündigung für ungerechtfertigt, widersprechen Sie!

Haben Sie Einwände gegen eine Kündigung, können Sie dieser widersprechen (siehe Muster, Seite 8). Von Ihrem Widerspruchsrecht können Sie aber nur dann angemessen Gebrauch machen, wenn Ihr Arbeitgeber Sie ordnungsgemäß über die Kündigung informiert hat.

Prüfen Sie dies immer nach. Dazu können Sie die folgende Checkliste nutzen; hier müssen Sie nur die jeweiligen Punkte abhaken.

Checkliste: Anhörung zur Kündigung richtig durchgeführt?

  • Personaldaten des Kollegen ► Name, Vorname, Geburtsdatum ► Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
  • Sozialdaten des Kollegen ► Beginn des Arbeitsverhältnisses ► Lebensalter ► Verheiratet: ja/nein ► Unterhaltspflichten ► Alter der Kinder ► Im Fall einer Schwerbehinderung: Das zuständige Integrationsamt hat der Kündigung am … zugestimmt. ► Angaben zu einem eventuell anderen Sonderkündigungsschutz
  • Art der geplanten Kündigung ► Ordentlich oder außerordentlich ► Kündigung geplant zum … ► Kündigungsfristen
  • Kündigungsgrund umfassend dargelegt ► Abhängig von der Art der Kündigung, ausführliche Darstellung des Hergangs ► Vorlage erteilter Abmahnungen ► Bei krankheitsbedingten Kündigungen: Krankheitszeiten nach genauen Zeiträumen angegeben, ► Bei betriebsbedingten Kündigungen: unternehmerische Entscheidung ► Zahl der wegfallenden Arbeitsplätze ► Vergleichbare Arbeitnehmer und deren Sozialdaten ► Vorlage eines eventuellen Änderungsangebots
  • Angaben zur Tätigkeit des Kollegen ► Beruf ► Tätigkeit im Betrieb, Abteilung

Ihr Arbeitgeber muss die Kündigung Ihnen gegenüber im Rahmen der Anhörung hinreichend plausibel erörtert haben. Nur wenn Sie die einzelnen Punkte mit Ja abhaken können, hat Ihr Arbeitgeber Ihnen alle notwendigen Angaben mitgeteilt. Falls Angaben fehlen oder die Begründung nicht nachvollziehbar ist, bohren Sie nach und verlangen Sie Beweise.

Downloads zum Thema

Muster-Schreiben: Widerspruch gegen eine Kündigung

Der Betriebsrat der …

– im Hause –

An die Unternehmensleitung der …

– im Hause –

Ort, Datum

Widerspruch gegen beabsichtigte Kündigung

Sehr geehrte Frau …, / Sehr geehrter Herr …,

wir als Betriebsrat haben uns in unserer Sitzung am … mit der beabsichtigten Kündigung von … (Name des Arbeitnehmers) auseinandergesetzt. Nach ausführlicher Diskussion haben wir beschlossen, der beabsichtigten Kündigung nach § 102 Abs. 3 Nr. 2 BetrVG zu widersprechen.

Das begründen wir folgendermaßen:

In der am … in Kraft getretenen Betriebsvereinbarung über Auswahlrichtlinien (§ 95 BetrVG) haben wir uns in § … (genaue Angabe) auf Folgendes geeinigt: Beschäftigten, die das 50. Lebensjahr vollendet und dem Betrieb länger als 10 Jahre angehören, darf nur als letzten aller vergleichbaren Arbeitnehmer gekündigt werden.

Der Kollege … (Name des Beschäftigten) gehört dem Betrieb seit nunmehr 15 Jahren an. Er hat mittlerweile das 55. Lebensjahr erreicht. Andere Beschäftigte in seiner Abteilung bzw. der gleichen Berufsgruppe sind kürzer im Unternehmen beschäftigt.

Eine entsprechende Kündigung verstößt aus diesem Grund gegen die Auswahlrichtlinie. Uns als Betriebsrat bleibt deshalb nichts anderes übrig, als der Kündigung zu widersprechen.

Wir bitten Sie daher ausdrücklich, die Kündigungsentscheidung noch einmal zu überdenken.

Freundliche Grüße

Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)

Downloads zum Thema

§ 102 Abs. 4 BetrVG

Kündigt der Arbeitgeber, obwohl der Betriebsrat nach Absatz 3 widersprochen hat, hat er dem Arbeitnehmer […] eine Abschrift der Stellungnahme des Betriebsrats zuzuleiten.

Muster-Schreiben: Information zu Ihren Rechten im Hinblick auf die Kündigung

Liebe Kollegin, / Lieber Kollege,

wir haben erfahren, dass unser Arbeitgeber Ihnen am … trotz unseres Widerspruchs als Betriebsrat nach § 102 Abs. 4 BetrVG die Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zum … ausgesprochen hat. Unsere Stellungnahme sollte dem Kündigungsschreiben beigefügt gewesen sein.

Wir als Betriebsrat halten es für sinnvoll, Sie auf Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufmerksam zu machen:

Wenn Sie die Kündigung für ungerechtfertigt halten, haben Sie die Möglichkeit, Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 Kündigungsschutzgesetz). Eine solche Kündigungsschutzklage müssen Sie innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Ihr Ziel bei dieser Klage sollte es sein, feststellen zu lassen, dass die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist und das Beschäftigungsverhältnis deshalb nicht aufgelöst wurde.

Da wir als Betriebsrat der Kündigung widersprochen haben, haben Sie außerdem die Möglichkeit, vom Arbeitgeber zu verlangen, dass Sie nach Ablauf Ihrer ordentlichen Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits unter unveränderten Vertragsbedingungen weiterbeschäftigt werden. Diesem Verlangen muss der Arbeitgeber nach § 102 Abs. 5 BetrVG nachkommen. Er hat in einem solchen Fall lediglich die Möglichkeit, beim Arbeitsgericht zu beantragen, nach § 102 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 BetrVG von der Weiterbeschäftigungspflicht entbunden zu werden.

Wir empfehlen Ihnen dringend, die rechtlichen Möglichkeiten zu durchdenken. Am besten lassen Sie sie zeitnah von einem Rechtsanwalt prüfen. Falls Sie weitere Unterstützung benötigen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Freundliche Grüße

Unterschrift Betriebsratsvorsitzende(r)

Downloads zum Thema

Sie haben eine individuelle Sachlage, die Sie kurz besprechen möchten? Dann schreiben Sie unsere Experten über den nachfolgenden Button an.

Preview Image
Experten befragen

Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden Ihre Antwort!
Neueste Beiträge
Schulungstermin buchen
Ihr Lotsenservice
Rufen Sie unser Service-Team jederzeit kostenlos an:
Tel.: +49 228 9550-290
E-Mail: team@smart-br.net
Oder buchen Sie jetzt Ihren unverbindlichen Schulungstermin bei unserem Smart BR-Serviceteam:
Wir zeigen Ihnen wie Sie jederzeit und von jedem Ort jedes Mitbestimmungsproblem lösen!
Wie Sie mit wenigen Klicks auf rechtsichere Fachinformationen und Arbeitshilfen zugreifen können.
Wie Sie individuelle Zugänge anlegen und Ihre Betriebsratsarbeit optimieren können.
Produkt Manager
Bitte wählen Sie Ihren Wunschtermin aus und vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Online-Termin.
Kristin Richter, Produktmanagerin von Smart BR.