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Mobbing im Unternehmen: Gehen Sie hier strikt vor

30. März 2021
mobbing unternehmen Bild von dragonstock/Adobe Stock

Mobbing, also die zielgerichtete Ausgrenzung und Benachteiligung einzelner Mitarbeiter, ist ein echtes Problem. Als Betriebsrat ist es Ihre Pflicht, sich darum zu kümmern, dass Ihr Arbeitgeber Mobbingvorwürfen nachgeht und umfangreiche Schutzmaßnahmen einleitet. Denn es ist seine Aufgabe, den Schutz des Persönlichkeitsrechts und der sonstigen Rechtspositionen wie z. B. Gesundheit und Ehre eines Beschäftigten sicherzustellen.

Arbeitgeber und Betriebsrat sollten wachsam sein

Ihr Arbeitgeber sollte durch eine entsprechende Organisation der Arbeitsstrukturen im Betrieb dafür sorgen, dass Sie und Ihre Kollegen nicht gemobbt werden. Denn häufig liegt die Ursache von Mobbing in einer mangelnden Arbeitsorganisation. Zwei Möglichkeiten, die Arbeitgeber haben, sind etwa:

  • Faire Verteilung von Aufgaben, um Gefühle der Benachteiligung direkt zu vermeiden.
  • Räumliche Distanz zwischen gewissen Kollegen, etwa durch Home-Office oder getrennte Büros, schaffen.

Damit Ihr Arbeitgeber möglichst frühzeitig von etwaigen Mobbingfällen erfährt, ist es sinnvoll, eine betriebliche Mobbingstelle einzurichten. Dabei ist Ihr Arbeitgeber gut beraten, wenn er Sie als Betriebsrat einbindet. Schließlich haben Ihre Kollegen ohnehin das Recht, Sie bei einem Mobbingfall direkt anzusprechen.

Sie als Betriebsrat sind in der Regel näher an den einzelnen Kollegen dran – das macht es für sie leichter, ihr Problem anderen anzuvertrauen. Der nächste Vorgesetzte ist auch dann nicht der richtige Ansprechpartner für Mitarbeiter, wenn er selbst zu den Mobbern gehört. Entsprechend wichtig ist Ihr Position als Betriebsrat in derartigen Fällen.

  • Muster-Betriebsvereinbarung Mobbing vermeiden

Welche Rechte haben gemobbte Kolleginnen und Kollegen?

Grundsätzlich haben Mitarbeiter natürlich das Recht, nicht gemobbt zu werden. Das ergibt sich aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und dem gesunden Menschenverstand, wodurch eine Gleichberechtigung aller Mitarbeiter selbstverständlich sein sollte. Einzelne und gezielte Benachteiligungen haben hier nichts verloren und sollten durch Sie als Betriebsrat strikt unterbunden werden.

Das ist auch die erste Voraussetzung für weitere Schritte. Sie sollten zusammen mit Ihrem gemobbten Kollegen auf den oder die schikanierenden Mitarbeiter zugehen und das Gespräch suchen. Hier ist zwar auf der einen Seite die sachliche Ebene wichtig, auf der anderen Seite sollten Sie aber auch deutlich werden. Möglicherweise ist den Angeschuldigten ihr Verhalten gar nicht bewusst, wodurch ein klärendes Gespräch Wunder bewirken kann.

Hilft das nichts, hat der Arbeitnehmer ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 14 AGG, darf also bei vollem Gehalt und allen Sozialleistungen die Arbeit aussetzen. Wichtig für Sie als Betriebsrat: Um hier nicht in rechtliche Schwierigkeiten zu kommen und gegebenenfalls eine Kündigung zu riskieren, gilt es, die Mobbingvorwürfe bestmöglich mit Beweisen zu untermauern. So haben Sie eine starke Argumentationsgrundlage.

Zusätzlich können Schadenersatz- und andere Entschädigungsansprüche bestehen, etwa nach § 15 AGG:

  • Angemessene Entschädigung für den Schaden, der durch die Benachteiligung entstanden ist.
  • Hat der Arbeitgeber das Mobbing grob fahrlässig oder vorsätzlich nicht unterbunden, ist er neben dem mobbenden Mitarbeiter ebenfalls zur Entschädigungszahlung verpflichtet.

Fazit: Zeigen Sie als Betriebsrat klare Kante

Mobbing geht nicht – und das sollten Sie auch in dieser Form kommunizieren. Sind Mobbingvorwürfe im Raum, gilt es, sie entweder zu entkräften oder Kollegen bzw. Vorgesetzte, die einzelne Mitarbeiter benachteiligen, mit den Anschuldigungen zu konfrontieren. Hilft dieses klärende Gespräch nichts oder kommt es gar nicht erst zustande, bestehen neben Sonderkündigungsrechten diverse Schadensersatzansprüche gemobbter Mitarbeiter.

Als Betriebsrat sollten Sie Ihre Kollegen hier bestmöglich unterstützen und auf diese Weise Mobbing im Betrieb nachhaltig unterbinden. Denn die systematische Benachteiligung einzelner Personen schadet nicht nur dem Mitarbeiter selbst, sondern auch dem Betriebsklima allgemein sowie der Reputation des Unternehmens.

AGG Mobbing Vermeidung
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