Im Unternehmen hören auch Sie bestimmt immer wieder die Bezeichnung ,,leitende Angestellte/leitender Angestellter“. Oftmals findet sich diese Bezeichnung auch in Stellenausschreibungen ohne weitere Konkretisierung. Doch wer genau sind leitende Angestellte in einer Firma? Und gehören Betriebsrätinnen und Betriebsräte auch dazu? Das schauen wir uns in diesem Blog für Sie an!
Das Wichtigste in Kürze
• Leitende Angestellte in einem Unternehmen sind Arbeitnehmer, die eine leitende Position im Unternehmen haben und somit besonders entscheidungsbefugt sind
• In der Regel übernehmen leitende Angestellte die Führung und Koordination von anderen Angestellten oder Gruppen
• Zu leitenden Angestellten gehören beispielsweise Personalchefs, Betriebsleiter oder Bereichsleiter in einer Firma
Diese Personen im Unternehmen sind leitende Angestellte
Wer im Unternehmen als leitende Angestellte oder leitender Angestellter gilt, ist in § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Demnach ist ein leitender Angestellter einer dieser Personen:
• Angestellte, die selbstständig für Einstellung und Entlassung neuer Mitarbeiter berechtigt sind
• Angestellte, die Generalvollmacht oder Prokura haben, welche im Vergleich zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist
• Angestellte, die Aufgaben übernehmen, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens wichtig sind
• Angestellte, die Weisungen treffen und die Führung über bestimmte Gruppen von Angestellten übernehmen
Diese Formulierungen sind nun nicht konkret, daher haben wir hier eine Liste an Beispielen von Personen, die als leitender Angestellter gelten:
• Personaldirektoren und Personalleiter
• Mitarbeiter, die über Kündigungen und Einstellungen selbst entscheiden
• Einzelprokuristen
• Betriebsleiter und Generalbevollmächtigte
Auch interessant: Geschäftsführer und Vorstände einer Firma gelten grundsätzlich als keine leitenden Angestellten, sie sind Organe der Gesellschaft. Diese haben in der Regel auch keinen allgemeinen Kündigungsschutz.
Die Rechtsstellung eines leitenden Angestellten
Der größte Unterschied von einem leitenden Angestellten zu einem normalen liegt bei der Mitbestimmung, beim Kündigungsschutz sowie bei der Arbeitszeit. Ein leitender Angestellter wird beispielweise in er Regel nicht vom Betriebsrat vertreten, sondern als Vorgesetzter eingestuft. Für diese gibt es einen sogenannten Sprecherausschuss, der gebildet werden kann, um die Interessen von allen leitenden Angestellten im Betrieb zu vertreten – das ist jedoch eine Seltenheit.
Nach § 18 des Arbeitszeitgesetzes sind leitende Angestellte zudem nicht von arbeitsrechtlichen Gesetzen betroffen. Beispielsweise heißt es hier: ,,Das Arbeitszeitgesetz ist nicht anzuwenden auf leitende Angestellte im Sinne § 5 Absatz 3 des Betriebsverfassungsgesetzes“. Das heißt konkret, dass die Schutzvorschriften für normale Arbeitgeber hier keine Gültigkeit haben.
Gelten Betriebsrätinnen und Betriebsräte als leitende Angestellte?
Nein, als Betriebsrätin oder Betriebsrat sind Sie kein leitender Angestellter im Unternehmen. Es gelten also keine besonders Vorschriften bei der Arbeitszeit oder auch bei anderen arbeitsrechtlichen Regelungen.
Das hat jedoch auch Vorteile: Für Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat gelten die normalen Kündigungsvorschriften – Sie dürfen also nicht ohne eine Begründung des Arbeitgebers entlassen werden. Bei leitenden Angestellten sieht das anders aus, diese dürfen auch ohne eine Begründung des Arbeitgebers entlassen werden.
Fazit: Leitende Angestellte im Unternehmen
Leitende Angestellte in einem Unternehmen nehmen immer wichtige Funktionen ein, etwa die Verwaltung des Personals. Daher haben Sie auch eine höhere Verantwortung und können bei Fehlern schneller entlassen werden. Aus einer leitenden Position im Unternehmen ergibt sich meist jedoch auch ein höheres Einkommen – leitender Angestellter zu sein hat also seine Vor- und auch Nachteile.

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