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In diesen Fällen haben Sie Anspruch auf einen Dienstwagen

03. Mai 2023
People having coffee break in office

Häufig ist es kein kurzer Weg, den Arbeitnehmer zu ihrer Arbeitsstelle zurücklegen müssen – oft auch mit dem eigenen PKW, was in Zeiten von Spritpreisen auf Rekordniveau immense Kosten verursacht. Doch wann haben Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat eigentlich Anspruch auf einen Dienstwagen? Und welche Vorschriften gibt es für die private Nutzung? In diesem Artikel schauen wir uns alles rund um den Dienstwagen an und erklären Ihnen die wichtigsten Grundlagen?

Was ist ein Dienstwagen?

Grundsätzlich ist ein Dienstwagen ein Fahrzeug jeglicher Art, welches vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Oftmals dient es zur Durchführung geschäftlicher Fahrten, jedoch kann er in vielen Fällen auch privat verwendet werden – hierfür entsteht für Sie als Betriebsrat natürlich ein immenser Vorteil. Der Arbeitgeber muss bei einem Dienstwagen jedoch rechtliche Vorgaben wie die 1%-Regelung beachten, Sie als Arbeitnehmer sollten sich über Versicherung und eventuelle Privatfahrten informieren, denn gerade bei einem neuen Fahrzeug kommt es schnell zu hohen Schäden.

In Deutschland ist zudem geregelt, dass für den Dienstwagen ein zusätzlicher Vertrag abgeschlossen werden muss, der alle wichtigen Punkte, Kosten und Einschränkungen aufführt. Zudem haben Sie als Fahrer des Dienstwagens immer auch einige Pflichten, welche wir uns in den nächsten Absätzen ansehen.

Habe ich als Betriebsrat Anspruch auf einen Dienstwagen?

Generell muss man sagen, dass es keine arbeitsrechtliche Verpflichtung für den Arbeitgeber gibt, seinen Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. In einigen Bereichen hat es sich dennoch mittlerweile so etabliert, dass ein Dienstwagen zum guten Ton gehört. Beispielsweise in der häuslichen Krankenpflege, im Außendienst oder auch im Handwerk, da in diesen Bereichen täglich eine große Strecke zurückgelegt werden muss.

Sollte im Zuge der Einstellung ein Dienstwagen versprochen worden sein, dann muss diesem Versprechen auch nachgekommen werden – in diesem Fall haben Sie also einen Anspruch auf den Dienstwagen als Betriebsrat. Hier gilt zudem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches aussagt, dass Mitarbeiter auf gleicher Ebene ebenfalls einen Dienstwagen erhalten müssen.

Welche Verpflichtungen ergeben sich durch einen Dienstwagen?

Bei einem Dienstwagen wird sowohl die Steuer als auch die Versicherung vom Arbeitgeber bezahlt – bei der Versicherung muss jedoch genau geregelt sein, ob der Wagen rein dienstlich oder auch privat genutzt werden kann. Oftmals gibt es bei der Privatnutzung auch ein Kilometerlimit, welches eingehalten werden muss. Hier muss alles genau geregelt sein, damit es nicht zu Lücken in der Versicherung kommt.

Als Nutzer des Dienstwagens müssen Sie einiges beachten. Sie dürfen den Dienstwagen beispielsweise unter keinen Umständen verleihen und meist auch nur selbst fahren. Für alltägliche Instandhaltungen wie Luftdruck, Öl oder Wischwasser sind Sie ebenfalls zuständig – die Kosten hierfür deckt der Arbeitgeber in der Regel ab. Schäden am Fahrzeug müssen Sie bei einem Dienstwagen immer sofort dem Arbeitgeber melden, dieser gibt es an die Versicherung weiter.

Grundsätzlich ergeben sich durch einen Dienstwagen nur Vorteile für Sie als Betriebsrat – gerade bei der Möglichkeit einer uneingeschränkten privaten Nutzung. Im Vorfeld sollten Sie jedoch alles genau mit Ihrem Arbeitgeber klären und sich den Dienstwagenvertrag durchlesen.

Dienstwagen Kfz-nutzung Verhandlungen
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