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Hitzefrei & Co. – Was Arbeitnehmer für den Sommer wissen müssen

31. Juli 2022

Mit zunehmender Hitze wird auch die Situation in deutschen Büros immer angespannter. Wenn die Temperaturen über 30 Grad steigen, fällt es vielen Menschen schwer sich noch zu konzentrieren oder produktiv zu bleiben. Doch welche Möglichkeiten haben Sie als Arbeitnehmer in Deutschland bei großer Hitze? Gibt es noch hitzefrei? Viele Fragen rund um das Thema Sommerhitze am Arbeitsplatz beantworten wir mit diesem Artikel.

Gibt es überhaupt noch hitzefrei?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass es ein geregeltes ,,Hitzefrei“ leider nicht gibt. Der Arbeitgeber muss allerdings ab gewissen Temperaturen im Büro Maßnahmen ergreifen, um seine Mitarbeiter nicht zu gefährden. Laut der Arbeitsstättenregel darf die Temperatur im Büro nicht höher sein als 26 Grad. Wenn diese Grenze überschritten wird, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Gegenmaßnahmen einzuleiten. Dazu gehören beispielsweise Sonnenschutz an den Fenstern oder Klimaanlagen.

 Sollte die Temperatur im Außenbereich allerdings 35 Grad übersteigen, sind laut BAG auch 30 Grad im Büro zumutbar. Hier kann der Arbeitgeber allerdings dann die Arbeitstage verkürzen, oder eine Art Gleitzeit einführen. Verpflichtet ist er dazu allerdings nicht.

Ab Temperaturen von 35 Grad Celsius im Innenraum ist die Arbeit unzumutbar – den Arbeitsplatz ohne Erlaubnis verlassen dürfen Sie allerdings nur, wenn der Arbeitgeber keine Gegenmaßnahmen ergreift. Wir empfehlen Ihnen, in solchen Fällen immer erstmal das persönliche Gespräch mit Ihrem Chef zu suchen.

Anders sieht es dann aus, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen bei der Hitze nicht arbeiten können. Mit einem Attest, das besagt, dass Sie bei großer Hitze nicht arbeiten dürfen, haben Sie ein Recht darauf, an besonders heißen Tagen freigestellt zu werden oder im Homeoffice arbeiten zu dürfen.

Fazit: Ein echtes ,,Hitzefrei“ gibt es leider nicht. Dennoch haben Sie als Arbeitnehmer bei hohen Temperaturen viele Rechte, derer Sie sich bewusst sein müssen!

Dresscode am Arbeitsplatz – Anzug trotz Mittagshitze?

Beim Dresscode sind Ihnen als Arbeitnehmer die Hände gebunden. Auch bei großer Hitze kann Ihr Vorgesetzter weiter vorschreiben, dass beispielsweise im Kundenkontakt nicht zu viel Haut zu sehen sein darf. In der Praxis sind allerdings viele Arbeitgeber weniger hart: In den meisten Unternehmen wird der Dresscode entweder automatisch oder auch auf Wunsch der Mitarbeiter im Sommer deutlich gelockert. Auch hier empfehlen wir, mit Ihrem Chef zu sprechen oder sich bei einem besonders hartnäckigen Vorgesetzten mit Ihren Kollegen zusammenzuschließen!

„Trinken verboten“ – Ist das erlaubt?

Leider kommt es auch heute immer noch vor, dass Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern das Trinken am Arbeitsplatz untersagen. Dabei geht es selbstverständlich nicht nur um alkoholische, sondern auch um alkoholfreie Getränke. Hier ist die Antwort klar: Ihr Arbeitgeber darf das Trinken am Arbeitsplatz nicht verbieten, er macht sich damit sogar strafbar. Denn hier steht eine Körperverletzung im Raum.

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