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Grundlagen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

03. Februar 2023
corona Bild von akf/Adobe Stock

Seit Januar 2023 gibt es in Deutschland die elektronische Krankschreibung. Sie soll den gelben Schein endgültig ablösen und den gelben Schein komplett ersetzen – doch das gilt nicht für alle Versicherten. Wir schauen uns an, wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung funktioniert und was Sie als Betriebsrat dabei beachten müssen.

Seit wann gibt es die digitale Krankschreibung?

Die elektronische Krankschreibung, also das sogenannte eAU-Verfahren, gibt es seit Januar 2023. Genauer gesagt entfällt seit dem 01.01.2023 die ,,Verpflichtung zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform“. Diese neue Regelung bedeutet jedoch nicht, dass Arbeitnehmer nun von der Pflicht befreit sind, eine Krankmeldung abzugeben. Auch weiterhin müssen Sie als Betriebsrätin oder Betriebsrat rechtzeitig zum Arzt gehen, damit dieser die Bescheinigung ausstellen kann.

Nach wie vor sollten Sie den Arbeitgeber umgehend darüber informieren, dass Sie ausfallen. Auch die voraussichtliche Dauer der Krankheit sollte klar und deutlich kommuniziert werden.

Wie genau funktioniert die elektronische Krankschreibung?

In den ersten Schritten funktioniert die elektronische Krankmeldung gleich wie die klassische. Zunächst müssen Sie Ihren Ausfall dem Arbeitgeber mitteilen, am besten telefonisch und noch am Tag zuvor. Hier ändert sich also erst einmal nichts. Auch der Weg zum Arzt bleibt der gleiche, sprich Sie begeben sich am besten direkt am ersten Krankheitstag noch zu Ihrem behandelnden Hausarzt.

Nun die konkrete Änderung: Nach Ihrem Arztbesuch bekommen Sie die Krankmeldung nicht selbst in die Hand, sondern die Praxis übermittelt diese direkt an die Krankenkasse. Ihre Krankenkasse wiederum muss diese dem Arbeitgeber zur Verfügung stellen, wenn dieser sie abrufen möchte. Der Arbeitgeber kann nun also selbst entscheiden, ob er die Bescheinigung bei Ihrem Ausfall abrufen möchte – und Sie sparen sich den Weg zum Abgeben des Zettels.

Hintergrund dieser Regelung ist die sogenannte Karenzzeit, die Ihr Arbeitgeber einräumen kann. Durch diese müssen Sie eventuell nicht direkt am ersten Krankheitstag eine Bescheinigung vorlegen, sondern z.B. erst ab Tag drei der Verhinderung.

Gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Privatversicherte?

Nein, zunächst nicht. Ab dem 01.01.2023 gibt es das elektronische Verfahren zunächst nur für Kassenärzte und Vertragspraxen. Wenn Sie als Kassenpatient eine Krankmeldung benötigen, werden durch das eAU-Verfahren folgende Informationen an die Krankenkasse übermittelt:

  • Name des Patienten
  • Datum der Ausstellung und Beginn der Arbeitsunfähigkeit
  • Dauer der Krankschreibung
  • Angabe ob Erst- oder Folgemeldung
  • Angabe ob Arbeitsunfall
  • Keine Übermittlung der Diagnose oder des behandelnden Arztes

Privatärzte, Psycho- und Physiotherapeuten und Rehabilitationseinrichtungen nehmen bisher laut den Angaben der Versicherer noch nicht an dem eAU-Verfahren teil.

Sollten Sie also als Betriebsrat privatversichert sein, ändert sich an der bisherigen Art der Krankschreibung nichts. Bei einem Ausfall durch Krankheit versenden Sie also auch weiterhin Ihre Krankmeldung in Papierform an Arbeitgeber und Versicherung.

Ab wie vielen Krankheitstagen brauche ich eine Krankschreibung?

Das ist individuell von jedem Arbeitgeber geregelt. Informationen hierzu finden Sie im jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Karenzzeit gibt an, wie viele Tage am Stück Sie auch ohne Krankschreibung ausfallen können.

Sollte es keine spezielle Regelung geben, gilt die gesetzliche Vorschrift. Demnach müssen Sie ab dem vierten Krankheitstag eine Bescheinigung über Arbeitsunfähigkeit vorlegen. So ist es in §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes geregelt. Aber Vorsicht: Im EFZG ist auch geregelt, dass der Arbeitgeber ab dem ersten Tag eine Krankschreibung einfordern kann. Dies geschieht entweder auf Anordnung oder es ist im jeweiligen Arbeitsvertrag festgelegt.

Das waren die wichtigsten Grundlagen zur neuen, elektronischen Krankschreibung. Sie erleichtert Ihnen als Betriebsrätin oder Betriebsrat enorm den Alltag und ist ein Schritt in die richtige, digitale Zukunft!

Arbeitsunfähigkeit eAU Nachweis
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